Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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meister  zu  Straßburg  noch  alle  ihre  knechte,  die  sy  nur  oder  hernach
habend  oder  gewinnet,  ze  machen  in  deheinen  weg  ungeverlich".  Die
Meister  ihrerseits  gestanden  für  den  Fall  von  Streitigkeiten  den  Gesellen
zu,  ans  dreierlei  Wegen  Recht  zu  nehmen,  nämlich  entweder  vor  dem
Gerichte  in  des  Burggrafen  Hof  oder  vor  Meister  und  Rat  oder  vor
dem  Gerichte  des  Handwerks  der  Gerbers.
Im  Jahre  1415  besteht  eine  Bruderschaft  der  Knechte  von  9  Handwerken, ­
  darunter  auch  die  Weißgerber,  in  Freiburg  im  Breisgau,  und
die  Meister  erkennen  1415  an,  „daß  diese  Ordnung,  Gesetze,  Gemache
und  Neuerungen  des  älteren  Briefes,  so  die  obengenannten,  unsere
Handwerksknechte,  jetzt  getan  haben,  unser  aller  Gunst,  Wissen  und  Willen
gewesen  ist,  damit  sie  desto  baß  bei  uns  bleiben  mögen.  Darum  geloben
wir  auch,  diese  Ordnung  mit  ihnen  zu  halten  treulich  und  sie  dabei  zu
handhaben".  Diese  Verbindung  trug  Zwangscharakter 8 ).
Die  Bewegungen  am  Rheine  kamen  aber  nicht  zur  Ruhe,  und
1470  ging  die  Assoziationsbewegung  von  neuem,  diesmal  von  Colmar
aus 8 ),  es  wurde  eine  Bruderschaft  der  Rot-  und  Weißgerber  gebildet,
welcher  jeder  fremde  zuwandernde  Geselle,  der  heimisch  um  Lohn  dienen
wollte,  zuzutreten  hatte  *  4 ).
Die  Straßburger  Gerbergesellen  schlossen  sich  ihnen  an,  und  die
Urkunde  dieser  Brüderschaft  aus  dem  Jahre  1477  setzt  folgende  Punkte
fest:  Sie  verlangt  erstens  ein  brüderliches  Begräbnis  und  eine  Kerze
für  das  Augustinerkloster  so  wie  ein  Geschenk  von  vier  Straßburger
Pfennigen  für  all  die  Gesellen,  welche  zum  ersten  Male  oder  nur  vorübergehend ­
  in  die  Bruderschaft  eintraten,  für  die  Büchse,  deren  Inhalt
an  das  Kloster  zu  unseren  lieben  Frauen  abgeliefert  wurde.  Weiter
war  verordnet,  daß  jeder  Geselle  bei  der  Messe  zu  sein  habe,  bevor
vom  Pfarrer  das  Evangelium  gesungen  werde,  und  hierbei  habe  jeder
einen  Pfennig  als  Opfergabe  zu  spenden.  Unterließ  dies  jemand,  so
mußte  er  ein  „Fierling  wachs  an  unserer  lieben  frouwen  kerzen"  geben 5 ),
Jeder  Gerbergeselle,  gleichgültig,  ob  Loh-  oder  Weißgerber,  welcher  der
Bruderschaft  angehörte,  konnte  darum  nachsuchen,  auf  ein  gutes  Pfand
von  der  Vereinigung  einen  Gulden  geliehen  zu  erhalten,  was  ihm
keinesfalls  abgeschlagen  werden  durfte,  wenn  er  die  Mittel  zu  seiner
Verpflegung  und  zu  seinem  Unterhalte  nicht  besaß.  Für  den  Fall,  daß
er  kein  Pfand  beschaffen  konnte,  durfte  er  acht  alte  Groschen  Vorschuß
verlangen,  wogegen  er  sich  verpflichtete,  seine  Truhe,  welche  damals
jeder  Handwerksgeselle  mit  sich  führte,  sowie  sein  Werkzeug  zu  vertz
  Schanz  1877,  S.  40,  185;  Deutsche  Gerberzeitung  1888,  Nr.  44.
2)  Stahl  1874,  S.  403.  8 )  Deutsche  Gerberzeitung  1888,  Nr.  44.
4 )  Stahl  1874  S.  410.
°)  Schanz  1877,  S.  41,  212;  Deutsche  Gerberzeitung  1888,  Nr.  14.
            
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