Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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treffen  haben,  möchte  sich  immer  noch  der  geeignetste  Ausweg  finden.
Vergebens  hat  der  Verfasser  nach  den  Spuren  solcher  Gegensätze,  wie
sie  bei  den  Webern  usw.  vorkommen,  in  den  Handwerken  der  Gerber,
Wagner  usw.  gesucht;  jedenfalls  sind  sie  sehr  selten  gewesen.  Ich  schreibe
das  der  Organisation  dieser  großen  Handwerke  zu,  bei  welchen  die
Entscheidung  dem  ganzen  Handwerk  zugut  kam,  bestehend  aus  Meister
und  Gesellen.  Glaubt  man  überhaupt  auf  dem  seitherigen  Wege  der
Assoziation  im  Sinne  des  Gegensatzes  zwischen  Meister  und  Gesellen
zum  Ziele  kommen  zu  können,  so  lasse  man  auch  das  heuchlerische
Prahlen  mit  freiwilliger  Assoziation  und  habe  den  Mut  zu  erklären,
daß  es  Zwangsassoziationen  sein  müssen"  *).
Wir  haben  gesehen,  daß  allerdings  Zwangsassoziationen  bei  den
Gerbern  entstanden  sind,  aber  diese  waren  Kampfmittel;  wir  haben  gesehen, ­
  daß  trotz  der  Großen  Handwerke  die  Gegensätze  zwischen  Meister
und  Gesellen  nicht  aus  der  Welt  geschafft  wurden,  und  wir  haben  vor
allen  Dingen  gesehen,  daß  das  Große  Handwerk  offenbar  mit  ganz
anderen  Sachen  sich  beschäftigte  als  mit  der  Regelung  des  Arbeitsvertrages. ­

In  jenem  Frankfurter  Dekret  von  1602  der  Weißgerber  halben
ist  dann  weiter  noch  bestimmt,  daß  der  Gesell  nur  am  Sonntagmittag
Urlaub  nehmen  soll  und  nicht  in  der  Woche.  Es  ist  klar,  daß  damit
das  Weglaufen  von  der  Arbeit,  das  Niederlegen  der  Arbeit,  vielleicht
der  Streik,  gemeint  ist.  Weiter  wird  bestimmt:  Wenn  ein  Gesell  vom
Meister  Geld  entlehnt  hat,  soll  er  es  abverdienen,  nicht  aber  zurückbezahlen; ­
  und  schließlich,  wenn  ein  fremder  Geselle  in  die  Stadt  kommt,
sollen  nicht  mehr  alle  Gesellen  mit  ihm  zum  Wein  gehen  und  feiern,
sondern  nur  noch  einer.  Vielleicht  ist  auch  dieses  letzte  Verbot  noch
eine  versteckte  Erschwerung  der  Koalition;  jedenfalls  zeigen  uns  diese
Bestimmungen,  daß  die  Meister  und  Gesellen,  welche  beim  Großen
Handwerk  so  friedlich  nebeneinander  tagen,  ganz  andere  Wege  bei  der
Regelung  der  Arbeitsverhältnisse  gehen.
Aus  dem  Jahre  1671  ist  eine  spezielle  Ordnung  der  Augsburger
Weißgerbergesellen  vorhanden 2 ),  welche  natürlich  immer  noch  die  Unterstützung ­
  der  kranken  und  bedürftigen  Gesellen  betont,  welche  aber
andererseits  verlangt,  daß  jeder  Gesellenversammlung  ein  Meister  beiwohnen ­
  muß.  Die  Magdeburger  Ordnung  von  1686  bestimmt  ausdrücklich: ­
  Der  Gesell  soll  das  Leder,  bevor  er  Urlaub  nimmt,  „zuvor
zur  Mühlen  außarbeiten  und  außwalcken" 3 ),  also  ebenfalls  ein  Verbot
der  plötzlichen  Unterbrechung  der  Arbeit.
Die  neuen  wirtschaftlichen  Anschauungen  des  18.  Jahrhunderts
0  Stahl  1874,  S.  431.  -)  Augsburg  1871,  2te„s,  Zgtens.
3 )  Magdeburg  1688,  9t-»s.
            
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