ziehung je nach der Gesetzgebung und nach der Verwaltungspraxis
der einzelnen Staaten. Wir sagten hier, dass nach dem Bundes-
gesetz nur Erzeugung und Vertrieb, nicht aber das blosse Trinken
von Alkohol strafbar sei. Es gibt aber daneben in einzelnen Staaten
verschärfende Sondergesetze, wonach nicht nur öffentliche Trunken-
heit, sondern der Alkoholgenuss überhaupt bestraft wird. So
wurde uns von einem Staat des Mittelwestens erzählt, dass es dort
schon ausreichend sei, nach Alkohol zu riechen, um in den Höllen-
pfuhl der Vorbestraften zu versinken. Von einem anderen Staat
wissen wir, dass jedes Automobil einfach beschlagnahmt wird, bei
dessen Insassen man auch nur die geringste Menge Alkohol vor-
findet. — Sehr nachsichtig ist man hingegen im Staate New York.
In der Stadt selbst sahen wir auf einem mitternächtlichen Spazier-
gang in der Gegend des Times Square in Zeit von einer halben
Stunde drei Betrunkene, welche ihren Mageninhalt in wenig appetit-
licher Weise übers Zahngehege beförderten. Das Auge der aus-
übenden Gerechtigkeit blickte gütig lächelnd auf diesen Ver-
fassungsbruch, und dem einen der übelgewordenen Übeltäter half
sogar die Hand des Gesetzes in den herbeigepfiffenen Taxi hinein
Am bedauerlichsten werden die fraglichen 45 Prozent Alkohol-
konsumbeschränkung durch den Schaden an der öffentlichen Moral
kompensiert. Man muss sich gegenwärtig halten, was die staatliche
Verfassung einstmals dem Amerikaner bedeutete. Schon den
Zöglingen der Elementarschulen wurde sie nebst der Bibel als
Gegenstand inbrünstiger Verehrung präsentiert. Jetzt wird sie
täglich gebrochen. Tausende wandern wegen Übertretung der
Prohibition ins Gefängnis, und da man dies Gesetz oft und gern
übertritt, so gilt eine solche Strafe nicht einmal als besondere
Schande. Wer aber kann noch genau unterscheiden zwischen dieser
Art von der allmächtigen öffentlichen Meinung im voraus be-
gnadigten „Verbrechern‘“ und denen, die silberne Löffel stehlen?
Die letzteren werden mit Vorliebe sagen, sie hätten wegen Whisky-
trinken gesessen, und sich vor den Augen der Gerechten die
Märtyrerkrone aufs schuldbeladene Haupt stülpen. Denn als
Märtyrer fühlen sie sich alle, die Hunderttausende von Übertretern
des Schnapsverbotes. Und wenn der schulpflichtige Junge draussen
vor der Tür Posten steht, derweil sein Erzeuger im tiefen Keller
oder in der Waschküche den „homebrew“ fabriziert, so muss sich
die Familie vorkommen wie eine kleine Urchristengemeinde in
Roms Katakomben unter Nero und Diokletian oder die Hersteller
sozialdemokratischer Flugschriften unter Bismarcks Verfolgungs-
gesetz. Der zähe Widerstand dieser Gesetzesbrecher hat zuweilen
etwas Imponierendes und wäre einer besseren Sache würdig. „Man
bricht jetzt in diesem Land alltäglich ein Gesetz und will schliesslich
nicht einsehen, warum man nicht auch ein anderes gelegentlich soll
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