an beftimmte Örtlighkeiten gebunden find, ergeben fich
leicht Konflikte nicht nur mit dem Grundeigentum — da-
von wurde jhon gelproden —, fondern auch mit fonjtigen
jubjektiven Rechten. Dies gilt bejonders von den Boden-
verbefjerungen, die ja vor allem die Feuchtigkeitsverhült-
nilfe des Bodens verändern wollen. Jede Deränderung der
Walferverhältnifje an einem Punkt kann das Waljer 3zu-
rückftauen oder ableiten und dadurch jhon bejtehende ge-
werbliqhe oder Iandwirtfhaftlihe Wajjerbenugungsrechte
verlegen. Anderfeits hänat der Erfolg von Bodenverbejje-
rungen, insbejondere von Flußreagulierungen, Wildbach-
verbauungen und deraleichen, fjehr vom Derhalten der be-
nachbarten Grundbefiger ab, die durch Abholzung oder
dur das Unterlaffen von Berafungen und dergleichen die
MWajjergefahr erhöhen können. Ferner find es nicht felten
gerade ältere Stauwerke, auf die eine zu große Feuchtig-
keit oder aar Derfumpfung der höher gelegenen Gebiete
zurückzuführen ift. Es liegt aber im Wefjen des Jubjektiven
Privatrecdites, daß man jeden Eingriff ablehnen kann,
mag diefer auch für andere oder Jogar für die Allgemein-
beit von noch Jo aroßem Mugen fein. Daraus ergeben [ih
folgende Konfequenzen: Müßte, um eine Melioration
durchzuführen, das Waijfer über einen fremden Grund 3zu-
geleitet oder abgeleitet werden, fo ijt der Grundeigen-
tümer berechtigt, das zu verbieten, und damit die Melio-
ration unmögliqh zu madjen; wer ein jhon bejtehendes
MWafferbenlüsungsrecht befigt, hat damit die Befugnis,
jeden Dritten von der Derwendung feines Waljers auszu-
jlieken, alfjo aug) dann, wenn diefes für die Bewühjlerung
von Wiejen notwendig ijt; ebenfo braucht, wer eine Stau-
anlage beljigt, dieje aud) dann nicht zu entfernen, wenn
jie die Derjchlechterung des Iandwirtihaftliden Bodens
bemirckt ulm.
4, Mittel zur Befeitigung diejer Hindernife.
Kann die Staatsgewalt jene Hindernilje der Boden-
verbefjerungen beheben?
Ein Eingreifen der Gefjeggebung und Derwaltung 3zu
diejem Zwecke ijt hier aus drei Gründen gerechtfertiat, ja
geboten. Diefe Gründe find: die auferordentlidhe Wich-
tigkeit der Meliorationen und ihr eminenter volkswirt-
ichaftliher ANuken (I. o. Dunkt 1); das aroße Melio-
?f