Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

6.  Kapitel.  Mangel,  Verlust  und  Sicherung  der  Arbeitsgelegenheit.  133

gefordert.  Er  trifft  aber  gerade  hier  auf  mehr  Bedenken  als  sonst,
weil  er  das  Verantwortlichkeitsgefiihl  in  bezug  auf  das  eigenartige
Risiko  abschwäche.  Noch  mehr  treten  solche  Bedenken  dagegen  zutage,
daß  die  ganze  Last  den  Unternehmern  auferlegt  wird.  Die  Erwägungen,
die  bei  der  Unfallversicherung  in  Deutschland  zur  Übertragung  der
Last  auf  die  Unternehmer  geführt  haben,  sind  liier  nicht  in  gleicher
Weise  anwendbar,  schon  deshalb,  weil  die  tatsächliche  Teilung  der
G-esamtlast  zwischen  Krankenversicherung,  welche  die  schneller  erledigten ­
  Unfälle  übernimmt,  und  Unfallversicherung  fehlt,  und  weil  das
Eintreten  der  Arbeitslosigkeit  viel  weniger  durch  die  Eigenart  der  Betriebsausrüstung ­
  als  durch  allgemeine  wirtschaftliche  Verschiebungen
bedingt  wird.
Große  Schwierigkeiten  bereitet  weiter  die  Frage  der  Organisation.
Der  Umstand,  daß  bei  der  Arbeitslosigkeit  eine  scharfe  Kontrolle  dringender ­
  nötig  ist,  als  bei  irgend  einem  anderen  Versicherungszweig,  würde
an  sich  auf  beruflich  gegliederte  Organe  in  eng  begrenzten  Bezirken
hindrängen.  Damit  sind  aber  zwei  große  Gefahren  verbunden.  Zunächst ­
  übt  das  Bestehen  einer  solchen  Versicherung  in  bestimmten  Bezirken, ­
  solange  sie  nicht  überall  vorhanden  ist,  eine  Anziehungskraft  auf
die  von  der  Arbeitslosigkeit  besonders  bedrohten  Arbeiterschichten  aus.
Sie  suchen  sich  beim  Herannahen  der  kritischen  Periode  in  dem  betreffenden ­
  Bezirk  ein  Unterkommen,  steigern  aber  dadurch  nicht  nur
die  Belastung  der  Versicherungskasse,  sondern  auch  die  Schwierigkeiten
des  Arbeitsmarktes  in  dem  betreffenden  Bezirk  zum  Nachteile  der  dort
dauernd  ansässigen  Arbeiter.  Man  hat  versucht  und  angeregt,  dem
dadurch  vorzubeugen,  daß  die  Aufnahme  in  die  Versicherung  von  dem
Unterstützungswohnsitz  oder  längerem  Aufenthalt  am  Orte  und  der  Anspruch ­
  auf  Unterstützung  von  längerer  Mitgliedschaft  abhängig  gemacht ­
  wird.  Darin  können  aber  wieder  Härten  liegen,  die  sich  mit
dem  Gedanken  einer  zwangsweisen  Versicherung  nicht  vertragen.  Bei
Verallgemeinerung  kommunaler  Versicherungseinrichtungen,  von  denen
jede  für  sich  existiert,  besteht  die  Gefahr,  daß  das  Risiko  nicht  gegenügend
  räumlich  verteilt  wird  und  deshalb  in  gehäuftem  Maße  zu
gegebener  Zeit  in  dem  einzelnen  Bezirk  zur  Verwirklichung  gelangt.
Der  Existenz  der  Kassen  kann  das  gefährlich  werden.
Von  diesem  Gesichtspunkte  aus  würde  die  Schaffung  von  großen
beruflichen  oder  territorialen  Versicherungsorganen  erwünscht  sein.
Die  lokalen  Verschiedenheiten  des  Risikos  würden  dadurch  besser  ausgeglichen. ­
  Die  beruflichen  Verschiedenheiten  würden  nur  bei  großen
Territorial  verbänden  ausgeglichen  werden  können,  da  große  Berufsverbände ­
  das  ihren  Beruf  treffende  Risiko  ohne  die  Möglichkeit  einer
Erholung  an  anderen  Berufen  übernehmen  müssen.  Bei  so  großen  Versicherungsorganen ­
  ist  es  aber  wieder  schwer,  die  lokale  Kontrolle  in
            
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