fullscreen : Taxämter oder private Schätzungen?

3n  beiden  Lallen  sind  sie  also  im  Durchschnitt  vom  Ziel
abgewichen,  die  öffentlichen  Taxen  stärker,  wie  die  privaten, ­
  weil  sie  für  den  Zeitraum  von  1904—1911  einschl.
um  11,1  Prozent  von  den  Kaufpreisen  abweichen,  während
die  privaten  Taxen  nur  um  10,7  Prozent  abweichen.
(Tabelle  2  u.  3.)  Daneben  zeigen  aber  die  ins  Einzelne  gehenden
Zahlen  (Tabelle  4),  daß  die  privattaxen  in  ganz  außerordentlichem
Maße  durch  dis  anormalen  Berliner  Verhältnisse  beeinflußt  sind.
Leider  weist  die  Ltatistik  Absolut  zahlen  für  die  außerhalb  Berlin ­
  und  seiner  Vororte  erzielten  Kaufpreise  im  vergleich  mit  privaten ­
  Taxen  nicht  auf,'  das  mitgeteilte  Material  genügt  aber
schon  fo,  um  daraus  zu  erkennen,  daß,  wenn  Berlin  ausgeschieden ­
  wird,  das  relative  Verhältnis  zwischen
privaten  Taxen  und  Kaufpreisen  viel  wenigerauseinandergeht,
  wie  jenes  zwischen  öffentlichen  Taxen
und  Kaufpreisen,  allerdings  nach  der  entgegengesetzten  Dichtung.
Berücksichtigen  muß  man  übrigens,  daß  von  den  Parteien  durchweg
der  Kaufpreis  nach  außen  hin  möglichst  niedrig  dargestellt ­
  wird,  der  Käufer  übernimmt  zum  Beispiel  vielfach
die  Zahlung  der  Provision,  aller  Besitzabgaben  usw.  Das  spricht
noch  mehr  für  die  privaten  Taxen  und  läßt  die  öffentlichen
Taxen  (der  Taxämter)  in  einem  noch  ungünstigeren  Lichte  erscheinen. ­
  Nehmen  wir  an,  die  Kaufpreise  seien  in  den  Grundbuchmeldungen ­
  durchweg  um  5  Prozent  niedriger  zum  Nusdruck
gekommen.  Zndiesem  Fallewürde  danndie  private  Taxe
im  Durchschnitt  nur  um  5,7  Prozent,  die  Taxamtsschätzung
  dagegenum  16,1  Prozent  von  den  Verkaufspreisen ­
  abweichen.  Die  Einwände,  daß  die  Verkaufspreise  im
Durchschnitt  sich  ausglichen,  oder,  daß  die  Verkaufspreise  im  Gegensatz ­
  zu  den  Taxen  zwischenzeitig  eingetretene  lvertsteigerungen  mitumfaßten, ­
  können  hier  nicht  entgegengehalten  werden.  Einerseits  handelt ­
  es  sich  hier  fast  durchweg  um  bebaute  lvohngrundstücke,  für  die  die
Bodenwertentwicklung  kaum  mehr  in  Frage  kommt  oder  durch  Abnutzung ­
  aufgewogen  wird,  schließlich  stehen  den  lvertsteigerungen
Ivertsenkungen  entgegen,  anderseits  tun  die  Erfahrungen  mit  der
lvertzuwachssteuer  in  hinreichendem  Maße  dar,  daß  die  Erfindungstätigkeit, ­
  wenn  es  heißt,  an  Zteuern  vorbeizukommen, ­
  geradezu  keine  Grenzen  hat,  und  jede  weitere  neue  Belastung ­
  des  Haus-  und  Grundbesitzes  wird  diesen  Zustand  nur  verschärfen. ­
  Es  wäre  auch,  wenn  man  bedenkt,  daß  ganz  abgesehen
von  der  Zuwachssteuer,  die  Umsatzsteuern  oft  bis  zu  5  proz.  betragen, ­
  ein  direktes  lvunder,  wenn  dies  nicht  so  wäre.
Dazu  kommt,  daßderstärksteGrundstückswechselsich
bei  der  derzeitigen  Lage  der  Besitzer  auf  der  Grundlage ­
  des  Notverkaufs  vollzieht,  ein  Moment,  das  noch  weiter ­
  nur  zu  Gunsten  der  durchschnittlichen  privaten  Taxe,  aber  nicht  der
Taxamtsschätzung  spricht,  allerdings  immer  unter  dem  Gesichtspunkte  betrachtet, ­
  daß  das  Ziel  der  Taxation  weder  eine  niedrige,  noch  hohe,
sondern  eine  richtige  Taxe  ist.
            
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