thumbs: Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Literatur und Methode. Land, Leute und Technik. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft (1.1901)

Die historische Bedeutung der patriarchalischen Familie. Die neuere Kleinfamilie. 245 
die Thatsache, daß die zusammenlebenden Eltern und Kinder in freiem Geben und 
Nehmen, in freier gegenseitiger Unterstützung im ganzen aus einer gemeinsamen Kasse 
ohne Abrechnung und Bezahlung untereinander wirtschaften; die Einschränkung der 
väterlichen Gewalt durch Staatsgesetze, durch die freiere Stellung der Frau, der Kinder, 
der Knechte, die Ersetzung des Frauenkaufes durch Verlobung, freie kirchliche oder bürger— 
liche Eheschließung, das sind Neuerungen, die längst in der Zeit der patriarchalischen 
Familienverfassung begannen, nun bloß vollendet werden. Aber die große Veränderung 
ist doch daneben nicht zu verkennen: die Familie wird kleiner, ihre wirtschaftliche 
Aufgabe wird in der arbeitsteiligen Gesellschaft eine eingeschränktere; eine Reihe von 
Funktionen der Familie gehen auf Gemeinde, Kreis, Verbände, Kirche und Schule, 
Unternehmungen, den Staat über. 
Die patriarchalische Familie war das allseitige Organ für alle wirtschaftlichen 
Zwecke gewesen, sie hatte, wenigstens in ihren Spitzen, zugleich politischen, kriegerischen, 
Verwaltungs- und anderen Aufgaben gedient; sie war, so lange sie blühte, das aus— 
schließlich dominierende Unterorgan der Gesellschaft und des Staates überhaupt gewesen. 
In dem Maße, wie nun teils aus der Familie, teils unabhängig von ihr eine Reihe 
anderer gesellschaftlicher Organe mit specialisierten Zwecken entstanden, mußte die Familie 
in ihrer allseitigen Thätigkeit eingeschränkt, sowie auf eine geringere Zahl von Personen 
beschränkt werden. Wenn die patriarchalische Familie mindestens aus 10, oft aus 20 
und mehr Gliedern bestand, so zählt die neuere, so weit man sie statistisch verfolgen 
kann, 6, 5, ja nur 4 und 3,2 im Durchschnitt. Die verheirateten Kinder bleiben selten 
bei den Eltern; erwachsene und verheiratete Geschwister bilden nicht mehr eine ungeteilte 
Hausgemeinschaft wie einstens; die heranwachsenden Söhne und Töchter verlassen früher 
das elterliche Haus, um anderswo zu lernen, eine Stellung zu suchen; die Zahl der 
Knechte und Mägde ist um so geringer, je höher die wirtschaftliche Arbeitsteilung steht. 
Die Eltern, einige unerwachsene Kinder, in den höheren Klassen ein oder ein paar 
Dienstboten machen die Familie aus, sie genügen für den Haushalt, der nicht mehr, 
wie einstens, möglichst viel selbst produzieren, sondern, könnte man sagen, möglichst viel 
fertig einkaufen will. Nicht mehr die Produktion, sondern die Herrichtung für die 
Konsumtion ist seine Aufgabe: vieles, was vor 60 Jahren noch im Haushalt geschah, 
wie Spinnen, Weben, Kleidermachen, Backen, Schlachten, Waschen, ist selbst auf dem 
Lande teilweise aus der Familienthätigkeit ausgeschaltet: nur das Kochen, Kleiderreinigen, 
die Wohnung in Ordnung halten, die Kinder warten und erziehen, die kleinen Freuden 
des Familienlebens ermöglichen und vorbereiten, das ist der gegen früher so sehr ein— 
geschränkte Zweck der Hauswirtschaft, deren Leitung nun ausschließlich oder überwiegend 
der Frau zufällt. Wenn schon ein römischer Ehemann auf das Grabmal seiner Gattin 
als höchstes Lob schrieb: domum servavit, lanam fécit, so umschrieb er damit den 
wesentlichen Inhalt der hauswirtschaftlichen Thätigkeit in den arbeitsteiligen Kultur— 
staaten überhaupt. Der Ehemann, oft auch erwachsene Söhne und andere Glieder der 
Familie gehören ihr nur noch als genießende, nicht als eigentlich arbeitende Glieder 
an. Ihre Thätigkeit ist hinaus verlegt in die anderweiten socialen Organisationen. 
Der Anfang zu dieser Ausscheidung ist alt. Wo die großen herrschaftlich-patri— 
archalischen Haushalte einen allzu großen Umfang erreichten, wo man nicht mehr alle 
Diener, Sklaven, Hörige oder Gefolgsleute selbst beköstigen und bekleiden wollte, da 
wies man diesen dienenden Kräften besondere Hütten, Grundstücke, Natural- oder Geld—⸗ 
einkünfte zu, und so entstanden kleine Sonderhaushalte und Familienwirtschaften, deren 
Väter auf dem Herrenhofe dienten, deren übrige Glieder das zugewiesene Feld bebauten, 
für Speise, Trank, Kleidung und die anderen kleinen Tagesbedürfnisse ihrer Familie 
selbst sorgten. Das in Naturalien, Bodennutzung oder Geld bestehende, vom Vater 
allein oder jedenfalls nur von 228 Familiengliedern verdiente Einkommen begann die 
wesentliche Grundlage der wirtschaftlichen Existenz der Familie zu werden. 
Und Ahnliches in verstärktem Maße trat in den Städten mit der vordringenden 
Geldwirtschaft ein. Der Händler und der Handwerker, der Priester, der Arzt und der 
Tagelöhner, sie alle begannen einen selbständigen Geldverdienst außer dem Hause zu
	        
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