von Mindestlöhnen beschließen, und zwar entweder die Errichtung
eines einzigen für die gesamte Hausindustrie oder besonderer Lohn
hinter fiir einzelne Zweige derselben. Jedes Lohnamt besteht aus
einem Vorsitzenden und wenigstens zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern
und ebenso vielen Stellvertretern, welche von der
betreffenden Partei nach den vorn Hausindustrierat aufzustellenden
Regeln gewählt oder, wenn eine solche Wahl nicht ohne Schwierigkeiten
durchzuführen ist, vom Rat auf Grund von Vorschlägen ernannt
werden. Tie Lohnämter haben die Verhältnisse in der
Heimarbeit in den Gewerben oder Gewerbezweigen, für welche sie
errichtet sind, zu regeln und Mindestlohne festzusetzen, wobei für
verschiedene Arbeitergrnppen verschiedene Lohnsätze festgestellt werden
können. Bei der Festsetzung der Mindestlöhne ist auf die ortsüblichen
Löhne in Fabriken und Werkstätten sowie auf jene für
andere Heimarbeiter mit gleicher oder ähnlicher Arbeit Bedacht zu
nehmen. Das Verhältnis zum Verdienst der Fabrik- und Werkstättenarbeiter
soll so gestaltet werden, daß die Heimarbeit nicht verdrängt
wird. Die Mindestlöhne müssen dem Hausindristrierat zur
Genehmigung vorgelegt werden; bevor dieser seine Entscheidung
trifft, hat er den beteiligten Parteien Gelegenheit zu weiteren Aeußerungen
zu geben.
Der festgesetzte Mindestlohn ist den Arbeitern ungekürzt, ohne
irgend welche Abzüge an de» Zwischenmeistev, auszubezahlen. Auslagen
für Zutaten, Zeitverlust usw. sind durch eine besondere Zulage
zu entschädigen, wenn nicht in den Vereinbarungen ausdrücklich
ausgesprochen ist, daß sie in den Mindestlohn eingerechnet sind.
5. Amerika.
Das Problem der unterbezahlten Frauenarbeit spielt in Amerika,
zum Teil verursacht durch die ansprnchs- und kulturlose Einwanderung
aus den: Süden und Osten Europas, eine sehr ernste
Rolle und bedeutet eine ständige Bedrohung des Lebensstandards
der übrigen Arbeiterbevölkerung. Bei der geringeren Bedeutung
der Heimarbeit liegt naturgemäß das Schwergewicht in der Regelung
der Löhne dev weiblichen und jugendlichen Fabrikarbeiter,