Object: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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darauf zurückzuführen sein, daß die Bank Gold 
exportierte und dafür Devisen erhielt. Die Bank 
kann aber auch Auslandsguthaben erworben 
haben, über die sie dann mit Hilfe von Schecks 
zu disponieren vermag. Die serbische National 
bank hat zu Beginn des Balkankrieges erhebliche 
Bestände an Auslandsguthaben in Paris besessen, 
die einen Anleiherest repräsentierten. Während 
des Krieges konnte die Regierung über diese Be 
stände disponieren. 
Unter den Passiven interessieren uns vor 
allem die Regierungsguthaben. Sie können aus 
der Bilanz der österreichisch-ungarischen Bank 
nicht einmal annähernd erschlossen werden, da 
sie sich auf viele Posten verteilen. Unter den 
Giroguthaben befinden sich Gelderder Regierungen, 
aber auch unter den sonstigen Guthaben und 
Forderungen. Hieher gehören z. B. solche Gelder, 
welche bereits angewiesen, aber noch nicht behoben 
wurden. Die Regierungen haben auch verzinsliche 
Goldguthaben liegen. 
Darunter befinden sich auch jene Gelder 
welche die österreichisch-ungarische Bank durch 
Verkauf von Zollgoldanweisungen einnimmt. Nomi 
nell wird der Zoll immer mit Gold bezahlt. Die 
Bank gibt aber Zollgoldanweisungen, welche die 
Regierung ebenso wie Gold annimmt, al pari auch 
gegen alle Geldsorten (Noten, Silbergulden usw.) 
ab, die in Oesterreich-Ungarn gesetzliche Zahl 
kraft haben. Der Regierung werden aber nicht 
diese Zeichengeldsorten gutgeschrieben, die ein- 
laufen, sondern entsprechende Goldmengen. 
Im Kriegsfall kann die Bank auf Grund ihres 
Statuts der Regierung solange Gold und Gold 
devisen abgeben, bis der Notenumlauf zu 2 /s mit 
Metall und zu 3 / s mit Wechseln und Lombard 
forderungen gedeckt erscheint. Soweit die Bank 
der Regierung Noten gibt, muß sie immer auch 
für einen entsprechenden Metallschatz sorgen. 
Sie kann aber der Regierung auch dann noch 
reiche Mittel ohne Verletzung der Statuten zur 
Verfügung stellen, wenn der Metallschatz nicht 
vergrößert werden kann und die Deckungsgrenze 
bereits erreicht ist, wenn sie nämlich das Giro 
konto entsprechend vergrößert. Die Regierung 
zahlt z. B. Noten ein und läßt sich den Betrag 
gutschreiben. In diesem Fall ist durch das Bank 
statut keine Grenze festgesetzt, weil sich die 
Deckungsvorschrift nur auf das Notengeld, nicht 
aber auf das Girogeld bezieht. Es sind zwar tat 
sächlich beide Geldsorten einander prinzipiell gleich 
und die Emission von Notengeld und Girogeld 
hat ungefähr dieselbe Bedeutung, aber unser Bank 
statut macht diesen Unterschied. Wenn auch die 
juristische Korrektheit nicht das Entscheidende im 
Kriegsfall sein dürfte, so ist es doch meist erwünscht, 
Wenn man im Kriegsfall unter Beobachtung der 
.gesetzlichen Bestimmungen dennoch die Zeichen 
geldemission erhöhen kann, wenn das Noten- 
ernissionsrecht bereits erschöpft ist. 
3. Anleihen. 
Wenn ein Staat Weltgeld mit Hilfe von An 
leihen beschaffen will, hat er zwei Möglichkeiten; 
er kann die Anleihe im Inlande oder im Auslande 
aufnehmen. Die im Auslande aufgenommene An 
leihe kann er entweder im Inlande oder im Aus 
lande verausgaben. 
Daß ein Staat bei Aufnahme einer Inlands 
anleihe viel Weltgeld in Form von Münzen oder 
rohem Golde erhalten dürfte, ist sehr unwahr 
scheinlich. Die Versuche in Kriegszeiten, das in 
der Bevölkerung vorhandene Gold aufzusaugen, 
sind meist gescheitert. Es wäre ja denkbar, daß 
der Staat im Inlande Schatzscheine emittiert, die 
nur gegen Gold abgegeben werden, aber erreichen 
dürfte er damit wenig. 
Anders steht es dagegen mit Ausländsan 
leihen. Sie liefern Gold, Devisen und Auslands 
guthaben. Das von Ausländsanleihen gelieferte 
Gold wird heute in Oesterreich-Ungarn im all 
gemeinen nicht dem Verkehr übergeben, sondern 
der österreichisch-ungarischen Bank. Die Devisen 
und Auslandsguthaben fließen zum Teil auf Um 
wegen den inländischen Kaufleuten, Industriellen 
und Agrariern zu, die mit ihrer Hilfe z. B. Roh 
stoffe und Maschinen importieren können. Mit 
Hilfe einer Ausländsanleihe beschaffte sich seiner- * 
zeit Oesterreich-Ungarn Gold, um die Goldwährung 
einführen zu können. 
im letzten Jahrzehnt dienen Ausländs 
anleihen immer häufiger dazu, um Waren 
im Auslande zu beschaffen. Dies gilt insbesondere 
von Anleihen, welche die militärischen Rüstungen 
kleinerer Staaten zu fördern bestimmt sind. 
Serbien z. B. erhielt von Frankreich Geld unter 
der Bedingung, daß Schneider-Creuzot Bestellung 
zugewiesen bekomme. Der Gläubigerstaat kredi 
tiert so eigentlich Waren und erhält Geld zu 
rück. Die Anleihe dient so indirekt dem Gläu 
bigerstaat dazu, die eigene Industrie zu heben. 
Die des Schuldnerstaates kann darunter 
leiden. Diese Beobachtung hat man be 
reits im Zeitalter der Napoleonischen Kriege 
gemacht, als England die Subsidien an die Kon 
tinentalstaaten in Waren zahlte. Durch die Mengen 
von Kanonen, Gewehren, Patronen, Pulver usw., 
die so auf den Kontinent geschickt wurden, litt 
die kontinentale Kriegsmittelfabrikation. Wenn 
man die Anleihen in demselben Lande ausgibt, 
in dem man sie aufgenommen hat, ändert sich 
durch die Anleihenaufnahme der Zinsfuß nicht 
wesentlich. Die Gelder, welche ein I eil der 
Bürger dem fremden Staat zur Verfügung stellt, 
werden von diesem Staate anderen Bürgern 
wieder ausbezahlt. Damit aber in dem Zeitraum 
zwischen der Anleihenaufnahme und der Ausgabe 
der eingenommenen Gelder keine Zinsfußerhöhung 
eintritt, kann der Schuldnerstaat — was zum 
Beispiel Rußland in Frankreich getan hat — die 
Gelder in einer Bank anlegen, welche dieselben 
sofort kurzfristig zu verleihen vermag.
	        
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