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darauf zurückzuführen sein, daß die Bank Gold
exportierte und dafür Devisen erhielt. Die Bank
kann aber auch Auslandsguthaben erworben
haben, über die sie dann mit Hilfe von Schecks
zu disponieren vermag. Die serbische National
bank hat zu Beginn des Balkankrieges erhebliche
Bestände an Auslandsguthaben in Paris besessen,
die einen Anleiherest repräsentierten. Während
des Krieges konnte die Regierung über diese Be
stände disponieren.
Unter den Passiven interessieren uns vor
allem die Regierungsguthaben. Sie können aus
der Bilanz der österreichisch-ungarischen Bank
nicht einmal annähernd erschlossen werden, da
sie sich auf viele Posten verteilen. Unter den
Giroguthaben befinden sich Gelderder Regierungen,
aber auch unter den sonstigen Guthaben und
Forderungen. Hieher gehören z. B. solche Gelder,
welche bereits angewiesen, aber noch nicht behoben
wurden. Die Regierungen haben auch verzinsliche
Goldguthaben liegen.
Darunter befinden sich auch jene Gelder
welche die österreichisch-ungarische Bank durch
Verkauf von Zollgoldanweisungen einnimmt. Nomi
nell wird der Zoll immer mit Gold bezahlt. Die
Bank gibt aber Zollgoldanweisungen, welche die
Regierung ebenso wie Gold annimmt, al pari auch
gegen alle Geldsorten (Noten, Silbergulden usw.)
ab, die in Oesterreich-Ungarn gesetzliche Zahl
kraft haben. Der Regierung werden aber nicht
diese Zeichengeldsorten gutgeschrieben, die ein-
laufen, sondern entsprechende Goldmengen.
Im Kriegsfall kann die Bank auf Grund ihres
Statuts der Regierung solange Gold und Gold
devisen abgeben, bis der Notenumlauf zu 2 /s mit
Metall und zu 3 / s mit Wechseln und Lombard
forderungen gedeckt erscheint. Soweit die Bank
der Regierung Noten gibt, muß sie immer auch
für einen entsprechenden Metallschatz sorgen.
Sie kann aber der Regierung auch dann noch
reiche Mittel ohne Verletzung der Statuten zur
Verfügung stellen, wenn der Metallschatz nicht
vergrößert werden kann und die Deckungsgrenze
bereits erreicht ist, wenn sie nämlich das Giro
konto entsprechend vergrößert. Die Regierung
zahlt z. B. Noten ein und läßt sich den Betrag
gutschreiben. In diesem Fall ist durch das Bank
statut keine Grenze festgesetzt, weil sich die
Deckungsvorschrift nur auf das Notengeld, nicht
aber auf das Girogeld bezieht. Es sind zwar tat
sächlich beide Geldsorten einander prinzipiell gleich
und die Emission von Notengeld und Girogeld
hat ungefähr dieselbe Bedeutung, aber unser Bank
statut macht diesen Unterschied. Wenn auch die
juristische Korrektheit nicht das Entscheidende im
Kriegsfall sein dürfte, so ist es doch meist erwünscht,
Wenn man im Kriegsfall unter Beobachtung der
.gesetzlichen Bestimmungen dennoch die Zeichen
geldemission erhöhen kann, wenn das Noten-
ernissionsrecht bereits erschöpft ist.
3. Anleihen.
Wenn ein Staat Weltgeld mit Hilfe von An
leihen beschaffen will, hat er zwei Möglichkeiten;
er kann die Anleihe im Inlande oder im Auslande
aufnehmen. Die im Auslande aufgenommene An
leihe kann er entweder im Inlande oder im Aus
lande verausgaben.
Daß ein Staat bei Aufnahme einer Inlands
anleihe viel Weltgeld in Form von Münzen oder
rohem Golde erhalten dürfte, ist sehr unwahr
scheinlich. Die Versuche in Kriegszeiten, das in
der Bevölkerung vorhandene Gold aufzusaugen,
sind meist gescheitert. Es wäre ja denkbar, daß
der Staat im Inlande Schatzscheine emittiert, die
nur gegen Gold abgegeben werden, aber erreichen
dürfte er damit wenig.
Anders steht es dagegen mit Ausländsan
leihen. Sie liefern Gold, Devisen und Auslands
guthaben. Das von Ausländsanleihen gelieferte
Gold wird heute in Oesterreich-Ungarn im all
gemeinen nicht dem Verkehr übergeben, sondern
der österreichisch-ungarischen Bank. Die Devisen
und Auslandsguthaben fließen zum Teil auf Um
wegen den inländischen Kaufleuten, Industriellen
und Agrariern zu, die mit ihrer Hilfe z. B. Roh
stoffe und Maschinen importieren können. Mit
Hilfe einer Ausländsanleihe beschaffte sich seiner- *
zeit Oesterreich-Ungarn Gold, um die Goldwährung
einführen zu können.
im letzten Jahrzehnt dienen Ausländs
anleihen immer häufiger dazu, um Waren
im Auslande zu beschaffen. Dies gilt insbesondere
von Anleihen, welche die militärischen Rüstungen
kleinerer Staaten zu fördern bestimmt sind.
Serbien z. B. erhielt von Frankreich Geld unter
der Bedingung, daß Schneider-Creuzot Bestellung
zugewiesen bekomme. Der Gläubigerstaat kredi
tiert so eigentlich Waren und erhält Geld zu
rück. Die Anleihe dient so indirekt dem Gläu
bigerstaat dazu, die eigene Industrie zu heben.
Die des Schuldnerstaates kann darunter
leiden. Diese Beobachtung hat man be
reits im Zeitalter der Napoleonischen Kriege
gemacht, als England die Subsidien an die Kon
tinentalstaaten in Waren zahlte. Durch die Mengen
von Kanonen, Gewehren, Patronen, Pulver usw.,
die so auf den Kontinent geschickt wurden, litt
die kontinentale Kriegsmittelfabrikation. Wenn
man die Anleihen in demselben Lande ausgibt,
in dem man sie aufgenommen hat, ändert sich
durch die Anleihenaufnahme der Zinsfuß nicht
wesentlich. Die Gelder, welche ein I eil der
Bürger dem fremden Staat zur Verfügung stellt,
werden von diesem Staate anderen Bürgern
wieder ausbezahlt. Damit aber in dem Zeitraum
zwischen der Anleihenaufnahme und der Ausgabe
der eingenommenen Gelder keine Zinsfußerhöhung
eintritt, kann der Schuldnerstaat — was zum
Beispiel Rußland in Frankreich getan hat — die
Gelder in einer Bank anlegen, welche dieselben
sofort kurzfristig zu verleihen vermag.