Full text: Kartelle

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für alle Gebiete ihres wirtschaftlichen Lebens Erfolg versprechenden Organisation 
gekommen. ... Anderseits ist aber auch zu erkennen, daß fast überall in der land- 
wirtschaftlichen Bevölkerung einzelne genossenschaftliche Erfolge und das Bestreben 
nach einer größere Ziele verfolgenden Ausbildung des landwirtschaftlichen Genossen- 
schaftswesens vorhanden sind. ... Fast allgemein jedoch tritt die Erscheinung zu- 
tage, daß die einzelnen, manchmal gewiß sehr lebensfähigen Bestrebungen, welche auf 
kleine Kreise beschränkt sind und oft zu einer Vereinigung der zersplitterten Einzelkräfte 
in einer höheren Organisationsform behufs Lösung umfassenderer genossenschaftlicher 
Aufgaben nicht zu gelangen vermögen, entweder verkümmern und mancherorts gar 
nicht zur Gestaltung kommen, da es an einer planmäßigen Organisation von unten nach 
oben fehlt, oder aber Erfolge aufweisen, welche weitaus bedeutender sein könnten, 
wenn diese Organismen sich untereinander wieder zusammenschließen und gegen- 
seitig unterstützen würden. 
Allen diesen zutage getretenen Übelständen beabsichtigt der Gesetzentwurf 
durch die Errichtung neuer Organismen, der Berufsgenossenschaften der Landwirte, 
abzuhelfen. ... Es wurde die Form der Zwangsgenossenschaft, welche ja auch in ähn- 
licher Weise für das Gewerbe besteht, gewählt, um ein ganzes System von Genossen- 
schaften zu schaffen, welche sowohl untereinander, als auch mit einer höheren Orga- 
nisationsform in Beziehung treten, wodurch gerade, wie die Erfahrungen in anderen 
Staaten bei den freiwilligen Verbänden zeigen, die Leistungsfähigkeit der einzelnen 
Genossenschaft erhöht, ja vielfach erst die Lebensfähigkeit derselben bedingt wird. 
Übrigens ist der Gedanke der Zwangsgenossenschaft auch schon in manchen Kreisen 
der heute auf dem Prinzipe der freiwilligen Begründung fußenden Bezirksgenossen- 
schaften der Landwirte, sowie in sonstigen Kreisen der landwirtschaftlichen Bevöl- 
kerung spontan zum Ausdrucke gekommen.“ 
Der Gesetzentwurf fand eine sehr geteilte Aufnahme. Von 
manchen wurde sein Grundgedanke ganz abgelehnt, von anderen 
wurde er bejaht!), aber mit Rücksicht auf die großen Verschieden- 
heiten innerhalb der Monarchie wünschte man einen größeren Ein- 
fluß der Landesgesetzgebung. Die Regierung zog deshalb ihren 
Entwurf zurück, aber nur um bald danach einen neuen, der jene 
Forderung berücksichtigte, vorzulegen ?. Zu einem Gesetz ist es aber 
nicht gekommen 3). 
!) Die Begründung zu der in der nächsten Anmerkung zitierten neuen Vorlage 
berichtet eingehend darüber. 
?) Nr. 1388 der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Abgeordnetenhauses, 
XI. Sess., 1896. Die Begründung berief sich (S. 15) u. a. darauf, daß „gelegentlich 
der Bewegung, welche in Deutschland in bezug auf die Regelung des Getreidehandels 
mit und neben dem Antrage Kanitz entstanden ist, auch in agrarischen Kreisen ein Pro- 
jekt wiederholt erörtert wurde, welches im Wege eines Reichsgesetzes die Schaffung 
einer Zwangsgenossenschaft für Weizen und Roggen anstrebte. Diese Genossenschaft 
sollte aus allen regelmäßig Getreide verkaufenden Landwirten des Reiches gebildet wer- 
den und allein das Recht haben, Roggen und Weizen in Deutschland zu importieren. 
Die Mitglieder sollten ihre Produktionsmengen an die Genossenschaft abgeben und 
diese in Verbindung mit obligatorischen Müllerkammern in die Hand nehmen.‘ 
3) Der landwirtschaftliche Ausschuß des Abgeordnetenhauses nahm den Ent- 
wurf 1896 an (s. den Bericht,. Nr. 1596 der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Ab-
	        
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