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oder, wo keine solchen bestehen, von Seiten sonstiger Kreditinstitute an die
Genossenschafter;
die Vermittlung der Kranken-, Invaliden- und Altersversorgung der landwirtschaftlichen
Dienstboten und Arbeiter; .
die Errichtung von Kranken- und Verpflegungshäusern und die Vermittlung
genossenschaftlicher Naturalverpflegung;
h) die Arbeits-Nachweisung und -Vermittlung; 5
i) die Fürsorge für die Durchführung der Samenkontrolle und den Verkehr der
Genossenschafter mit landwirtschaftlichen Versuchsstationen;
die Vermittlung und Agentur behufs Abschließung von Feuer-, Hagel- oder
Viehversicherungsverträgen für die Genossenschafter und Erzielung günstiger
Bedingungen, evtl. Wahl von Genossenschaftern in die Schätzungskommissionen
der Versicherungsgesellschaften ;
l) die Gründung und Förderung von Viehzuchtgenossenschaften;
m) die Besorgung der Genossenschaftsstatistik; .
n) die Vermittlung des Rechtsbeistandes für die Genossenschafter.
k)
Wie sich schon aus dieser Aufzählung ergibt, ging die Absicht
nicht dahin, daß die Berufsgenossenschaften die schon bestehenden
landwirtschaftlichen Genossenschaften ersetzen sollten, im Gegenteil
sollten sie sich ihrer gegebenenfalls bedienen und die Gründung
neuer Genossenschaften auch anregen.
Zur Deckung der Kosten sollten die Berufsgenossenschaften
Umlagen erheben dürfen. Wenn sich bei ihnen ein Überschuß ergab,
sollte er nicht verteilt, sondern als Reserve zur Deckung etwaiger
Verluste dienen. Die Regierung sollte in den Ausschüssen der
Landesgenossenschaften durch von ihr entsandte Mitglieder mit vollem
Stimmrecht vertreten werden.
Die Begründung des Gesetzentwurfes bemerkt dazu:
„Die Organisation des Berufsstandes der Landwirte, welche heute bei dem
fortschreitenden Einflusse der überseeischen Konkurrenz, bei der drückenden und
fortwährend in Zunahme begriffenen Hypothekarbelastung der Grundstücke und angesichts
der an sie gestellten, beständig wachsenden Anforderungen auf ein Minimum
des landwirtschaftlichen Reinertrages angewiesen sind. wird immer mehr und mehr
als Bedürfnis empfunden.
Die Entwicklung, welche in den verschiedenen Staaten im Laufe der Zeit das
landwirtschaftliche Genossenschaftswesen und die sonstige landwirtschaftliche Interessenvertretung
genommen hat, läßt deutlich das Bestreben erkennen, der landwirtschaftlichen
Bevölkerung in dem Zusammenschlusse zur gemeinsamen Erstrebung
ihrer Aufgaben und Zwecke ein Mittel an die Hand zu geben, welches sie befähigen soll,
in der großen Weltwirtschaft den Konkurrenzkampf aufzunehmen, welchem die einzelnen
in ihrer Isolierung als Individuen minder gewachsen sind.
Auch in Österreich macht sich das Bedürfnis nach einer Organisation, welche der
gewerbliche Berufsstand bereits erreicht hat, für den Berufsstand der Landwirte immer
mächtiger geltend. ... Wie aus der ‚Darstellung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens
und der sonstigen landwirtschaftlichen Interessenvertretung zu ersehen,
ist die landwirtschaftliche Bevölkerung noch nicht zu einer durchgreifenden und auch