Full text : Kartelle

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die Teilnehmer der wirtschaftsrechtlichen Abteilung — nur in ihr,
nicht im Plenum des Juristentages wurde über die Frage debattiert
und beschlossen — musterte, konnte eine recht große Anzahl von
Männern, die den Kartellen nahestehen, daneben eine kleinere Anzahl
 von Freunden der Gewerkschaften feststellen. Für die Bewertung
 der dort gefaßten Beschlüsse ist also zu beachten, daß es sich
um die Meinungsäußerung eines verhältnismäßig kleinen Kreises
handelt, der überdies noch in ganz besonderer Weise zusammengesetzt
 war‘).
Auf die bei einem künftigen Gesetz zu regelnden Einzelfragen
soll hier nicht eingegangen werden, da die Entscheidung darüber
naturgemäß Sache der subjektiven wirtschaftspolitischen Einstellung,
nicht eine Frage wissenschaftlicher Erkenntnis ist. Nur so viel sei
hier noch ausgeführt:
Wenn man alle die Marktsituationen, bei denen eine freie
Konkurrenz nicht besteht, treffen will, dann muß man natürlich berücksichtigen,
 daß die Kartelle zwar einen (und für Deutschland den
zur Zeit praktisch wichtigsten) Gegensatz zum System freier Konkurrenz
 bilden, daß daneben aber auch noch andere Fälle der Konkurohne

 vielleicht auch materielle Vorteile zu haben, aus reinster Überzeugung diese einseitigen
 Interessen vertreten, bloß darum, weil sie dieser Mentalität eben angehören ...
Kongressen gegenüber, wohin ja jede Interessengruppe so viel Vertreter entsendet,
 als ihr beliebt, ist überhaupt eine gewisse Vorsicht geboten. Die Debatte kann
wertvolles Material zum Vorschein bringen, aber die Resolutionen repräsentieren durchaus
 keine öffentliche Meinung. Dies bezieht sich insbesondere auf die Kartellfrage
in erhöhtem Maße, Die Industrie ist glänzend organisiert — auch auf Kongressen —,
dagegen verfügt das Gemeinwohl, das Konsumenteninteresse selbstverständlich über
keinen solchen Apparat. Dr. G. Lucas macht sich über die Zusammensetzung des
Juristentages auch keine Illusionen und schreibt in der Kartell-Rundschau, Sonderheft
zum Deutschen Juristentag, S. 384, schon im voraus: ‚Die voraussichtlich auch in
Salzburg stark vertretene und in der Verteidigung ihrer Interessen außerordentlich
regsame, beharrliche Gruppe der unbedingten Kartellfreunde wird es sich nicht nehmen
lassen, den Nachweis zu versuchen, daß die ganze KartVo. überflüssig sei.‘ Diese
Erwartung hat der Juristentag restlos erfüllt.“
!) Da auch bei anderen Beratungen ähnliche Erfahrungen gemacht worden
sind, habe ich schon früher (Volkswirtschaftliche Blätter, 1929, S. 9) die Frage aufgeworfen,
 ob es nicht richtiger wäre, daß der Juristentag — ähnlich wie es der Verein
für Sozialpolitik schon seit längerer Zeit tut — sich auf Diskussionen beschränkt und
von einer Beschlußfassung absieht. Da gleichzeitig 4 Abteilungen des Juristentages
ihre Sitzungen abhalten, entfällt auf die einzelne Abteilung nur eine verhältnismäßig
kleine Anzahl von Teilnehmern, unter denen, wie gesagt, die Interessenten bisweilen
dominieren. Die Abstimmung dieses Kreises ergibt jedenfalls kein zuverlässiges
Bild von der Auffassung, die etwa die Mehrheit der deutschen Juristen von dem Gegen-Stande
 hat.
            
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