Full text: Kartelle

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polistische Organisationen kennzeichnen wollen. Legt man diese 
weitere Bedeutung zugrunde, dann besagt aber der Ausdruck 
Monopol für den Kartellbegriff nichts anderes als das, was oben — 
weniger schlagwortmäßig, dafür aber auch weniger mißverständlich 
— als Zusammenschluß der „ausschlaggebenden Mehrheit der Kon- 
kurrenten eines Marktgebietes“ bezeichnet ist. Da durch solche 
Ausdrucksweise weniger Anlaß zu Mißverständnissen und Irrtümern 
gegeben wird, scheint es mir wünschenswert, ihn der Bezeichnung 
„monopolistische Organisation“ vorzuziehen ‘?). 
6. Ausgeschlossen von dem Kartellbegriff werden 
die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberverbände. 
Damit soll in keiner Weise verkannt werden, daß zwischen ihnen 
und den Kartellen eine sehr weitgehende Verwandtschaft besteht. 
Was zunächst die Gewerkvereine (Gewerkschaften) der Arbeitnehmer 
anlangt, so handelt es sich auch bei ihnen um Verbände von 
Anbietern, die einander ohne Zusammenschluß als Konkurrenten 
gegenüberstehen würden. Die Verbandsbildung verfolgt, gerade wie 
bei den Kartellen, den Zweck, diese gegenseitige Konkurrenz ein- 
zuschränken?), und auch die Mittel, die die Gewerkschaften dabei 
anwenden, sind den Maßnahmen der Kartelle oft analog. In der 
Literatur ist deshalb auch oft anerkannt worden, daß die Arbeit- 
nehmerverbände hinsichtlich ihrer Ziele und der Methoden ihres Vor- 
gehens eine weitgehende Verwandtschaft mit den Kartellen haben. 
So sagte Brentano ®) 1890, nachdem er die Wettbewerbsverhältnisse beim 
Angebot von Arbeitskraft dargelegt hatte: ‚,Das einzige Mittel gegen jedwede Unfähig- 
1) Wenn man sich dafür entscheidet, auch bei Verbänden einer Vielzahl selb- 
ständiger Anbieter, die sich nur hinsichtlich der Verkaufskonditionen, der Produktions- 
menge oder dgl. gewissen Beschränkungen unterworfen haben, von einer monopolisti- 
schen Organisation zu reden, dann muß man sich jedenfalls darüber klar sein, daß der 
Ausdruck monopolistische Organisationen mehr umfaßt als nur Kartelle. Spricht man 
also von Monopolbildungen, Monopolpreisen, Monopolkontrolle, so bedeutet das mehr 
als nur Kartellbildungen, Kartellpreise, Kartellkontrolle. 
2) In den von Marx formulierten Resolutionen des Genfer Kongresses der ‚,Inter- 
nationale‘ 1866 heißt es bei Erörterung der Gewerkschaften: ‚Die einzige soziale Macht 
auf der Seite der Arbeiter ist ihre Masse. Die Macht der Masse wird jedoch durch Un- 
einigkeit gebrochen. Die Zersplitterung der Arbeiter wird erzeugt und erhalten durch 
die unvermeidliche Konkurrenz unter sich selbst. Die Gewerkscha ften ent- 
standen zuerst aus spontanen Versuchen von Arbeitern 
zur Beseitigung oder mindestens Einengung dieser Kon- 
kurrenz, um Vertragsbedingungen zu erringen, die sie wenigstens über die Stellung 
bloßer Sklaven erhoben.‘ (Abgedruckt im Anhang von Ka rl] Marx, Die Inaugural- 
adresse der internationalen Arbeiter-Association, herausgegeben von Kautsky, 
Berlin 1922, S. 47). 
Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 45, S. XXX f. 
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