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in einem andern (engeren) Sinne zu verstehen, als es in der wirt-
schaftswissenschaftlichen Literatur gemeint ist,
Besonders lebhaft vertreten ist in neuerer Zeit eine Auf-
fassung, die die Kartelle in erster Linie als Instrumente der Pro-
duktionsförderung hinstellt, offenbar in der Hoffnung, dadurch zu
erreichen, daß das zu erwartende Kartellgesetz diese mit Rück-
sicht auf ihre produktionsfördernde Funktion glimpflicher behandelt,
Diese Richtung verfolgt nicht in erster Linie den Zweck, den Kartell-
begriff zu erweitern und Verbände, die man bis dahin nicht als
Kartelle ansprach, in den Begriff einzubeziehen; wenn man aber
mit ihr als Wesensmerkmal des Kartells die Produktionsförderung
in den Vordergrund stellt, ergibt sich daraus das unbeabsichtigte
Resultat, daß dann auch alle möglichen Verbände, die lediglich die
Normalisierung, Typisierung usw. fördern, unter diesen Begriff
fallen, daß also auch hier der Kartellbegriff verwässert wird.
In diesem Zusammenhange sei zunächst die Schrift von
H. Müllensiefen, „Kartelle als Produktionsförderer‘“*) genannt,
Ihr wirtschaftspolitisches Programm ergibt sich aus folgenden
Worten des Vorworts: „Der Sturmlauf gegen Kartelle und Truste
und die während der letzten Jahre in der breitesten Öffentlichkeit
ausgefochtenen Angriffe, welche ihren Niederschlag bereits in ent-
sprechenden Regierungsverordnungen fanden, lassen es mehr als
erwünscht erscheinen, mit aller Schärfe der außerordentlich weit-
verbreiteten Ansicht entgegenzutreten, daß die Kartelle nur In-
teressen- und Preispolitik betrieben und nichts oder wenig für die
sachliche Förderung der Produktion täten, überhaupt eine überlebte
Wirtschaftsorganisation darstellten. Für die kartellierte Industrie
heißt es deshalb heute, aus der nach guter alter Tradition geübten
vornehmen Zurückhaltung herauszutreten und zu betonen, daß die
Kartellbewegung als Produkt einer organischen Entwicklung gerade
heute als Organisationsfaktor unserer Volkswirtschaft im Sinne einer
umfassenden Produktivitätssteigerung von entscheidender Wichtigkeit
zu werten ist, und eine falsche staatliche Einstellung den Kartellen
gegenüber sich auf die Gesamtwirtschaft in verhängnisvollster Weise
auswirken muß.“ Um das nachzuweisen, führt der Verfasser eine
Reihe von Fällen an, in denen Kartelle (z. T. auch Verbände, die
gar keine Kartelle sind) sich die Verbesserung des Einkaufs, der
Produktion und des Absatzes zur Aufgabe gestellt haben.
Einen weiteren Vorstoß zu einer Änderung des Kartellbegriffes
machte H. von Beckerath in einem viel beachteten Aufsatz, der
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