Object : Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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meinnützigen  Verteilung  herrscht.  Zunächst:  es  kann  nicht  Aufgabe
sein,  dauernd  Vollarbeiterinnen  voll  zn  beschäftigen.  Und  weiter:
cs  ist  nach  Möglichkeit  zu  vermeiden,  neue  Heimarbeiterinnei:  künstlich ­
  heranzuzüchten.  Und  zum  dritten:  die  persönliche  Bckürftigkeit
muß  berücksichtigt  werden.  Daraus  ergibt  sich  positiv  gefaßt:  zu
beschäftigen  sind  in  erster  Linie  solche  Personen,  die  schon  bisher
berufsmäßige  Heimarbeiterinnen  waren.  Für  vollerwerbsfähige
Personen  darf  die  gemeinnützige  Ausgabe  nur  Durchgangsftadium
für  eine  Zeit  besonderer  Arbeitslosigkeit  sein;  sobald  sich  für  sie
anderweitig  Arbeit  ergibt,  sind  sie  bis  auf  den  kleinen  Stamm  aus
technischen  Gründen  notwendiger  Facharbeiterinnen  wieder  abzuschieben. ­
  Dagegen  sind  dauernd  diejenigen  zu  beschäftigen,  die  als
halbe  Kräfte  im  weitesten  Sinne  -des  Wortes  auf  dem  freien  Markt
keine  Arbeit  finden.  In  diese  Gruppe  würden  nicht  nur  die
älteren  und  kränklichen  Personen  fallen,  sondern  namentlich  auch  die
Hausmütter,  die  mif  Nebenerwerb  angewiesen  sind,  diesen  aber  nur
innerhalb  ihrer  eigenen  vier  Wände  verdienen  können.
Werden  diese  Grundsätze  einigermaßen  streng  eingehalten,
so  fallen  die  schwerwiegendsten  Einwände  gegen  die  „Fürsorgeheimarbeit" ­
  weg.  Mit  voller  Berechtigung  und  großem  Nachdruck  wies
der  Verband  der  Schneider,  Schneiderinnen  und  Wäschearbeiter
Deutschlands  in  seiner  „Fachzeitung"  vom  6.  und  20.  Februar  1915
darauf  hin,  daß  „eine  solche  Art  Kriegsfürsorge,  die  den  Hauptwert
auf  die  Wohltätigkeit  und  IlnterstützungszuWerbungen  legt,  die  wirklichen
  Erwerbsinteressen  der  F  a  ch  a  r  b  e  i  t  c  r  i  n  n  e  n  aber  dabei
ausschaltet",  die  Arbeitslosigkeit  nicht  bekämpft,  sondern  sie  unter
den  gelernten  Näharbeiterinnen  noch  künstlich  hervorruft.  Manche
große  Organisationen  wie  der  Konfektions-Notausschuß  in  Berlin
haben  ans  dieser  Erwägung  heraus  ihre  Hilfe  von  vorn  herein  nur
berufsmäßigen  Konfektionsarbeitcrinnen  angedeihen  lassen?)  Wenn
')  Der  Konfektlons-Notausschuß  hat  folgende  Satzungen  aufgestellte.
t.  Beschäftigt  sollen  solche,  schon  bisher  im  Konfektionsgewerbe  tätig
gewesene  arbeitslose  Berufsarbeiterinnen  in  Berlin  und  Umgegend  ohne
Unterschied  der  Konfession,  Organisations-  oder  Parteizugehörigkeit
werden,  welche  auf  ihre  Arbeit  zum  Nnrerhalt  für  sich  oder  ihre  Familien
            
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