II. Das Jch in staatlicher Erziehung 17
Als das Christentum Staatsreligion geworden war, machte es
seinen Ausgleich mit dem weltlichen Staate: theoretisch galt der
Körper des Ichs weiter als minderwertiger Ballast, den abzutöten
verdienstvoll sei; praktisch wurden diesem Ballast oft mehr als die,
für das Staatsleben unerläßlichen Zugeständnisse gemacht. Aber das
siegreiche Christentum, das sich in der Erscheinungsform der Kirche
selbst einen Körper von beträchtlicher Erdenschwere zugelegt hatte,
erhob das ganze Mittelalter hindurch den Anspruch, auch das Leben
des Staates bestimmend zu regeln. Von daher ist das Leben der
abendländischen Völker belastet mit einer theoretischen Gering-
schätzung der Pflege des Körpers, die für breite Schichten heute noch
keineswegs überwunden ist.
Erst die Renaissance brachte die körperliche Erscheinung des Ichs
auch theoretisch, auch grundsätzlich wieder zu Ehren. Die Renaissance
ist Auflehnung der Laienwelt gegen den Anspruch des Kirchen-
regiments, auch das Eigenleben des weltlichen Staates bestimmend
zu regeln. Erst die Renaissance hat den freien Staat wieder entdeckt,
in ihren Anschauungen wurzelt unsere Anschauung vom Staat. Und
wie die Renaissance im harmonisch ausgebildeten Fch wieder den
brauchbarsten Staatsbürger erblickte, so auch die Gegenwart.
In den Schulen, die die Reformation – diese rein religiöse
Gegenbewegung gegen das Kirchenregiment – gegründet hat, spielt
Körperpflege dagegen keine Rolle. Sie kann, als gleichberechtigtes
Bildungsziel für den werdenden Staatsbürger, eine Rolle spielen
überhaupt nur in der reinen Staatsschule. Denn Körperpflege als
sittliche Forderung + darüber muß man sich selbst nur nichts vor-
machen ~ hat mit der für uns maßgebenden Religion, mit dem
Christentum, nichts zu tun, im Gegenteil, sie widerstreitet der grund-
sätzlichen Einstellung des Christentums zum Dasein in der Zeit-
lichkeit.
Wer also, im Ausblick auf eine harmonische Durchbildung des
Ichs, die Körperpflege für ebenso wichtig hält wie die Geistespflege,
der wird schon von hier aus die reine, von keinen außerstaatlichen
Einflüssen abhängige Staatsschule fordern müssen. Auch die reine
Staatsschule wird aber nicht umhin können, gerade hier der Tatsache
Rechnung zu tragen, daß das Ich gemeinhin in zwei Ausgaben vor-
Harms, Das Ich und der Staat 2