Object: Preußisches Landbuch

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(1862) 100 Thlr. als „Fürstbischof Dr. F örstersches Legat" mit 
der Bestimmung, daß die Zinsen alljährlich am 11. April an eine 
dürftige Person gezahlt würden; — ferner (1863) 300 Thlr., deren 
Zinsen an einen, einer besonderen Unterstützung bedürftigen Hospi- 
taliten mit monatlich 1 Thlr. verabfolgt werden sollen. 
Hospital St. Georgii zu Büßleben (Erfurt), 
ein altes Institut mit 12 Hospitaliten. Die Verwaltung steht unter 
Aufsicht des Staats. 
Hospital zu Deutz. 
Int Jahre 1862 neu erbaut aus den Fonds der Stiftung des Bürger 
meisters Neuhöffer (s. d.) und dem Zuschüsse des Fabrikanten 
Brückmann (s. d.) 
' Hospital St. Georg zu Dramburg. 
Eine selbstständige Anstalt mit einer jährlichen Einnahme von etwa 
1000 Thlr. Sie verpflegt 16 Hospitaliten und unterstützt 60 andere 
Einwohner der Stadt. 
Hospital zu St. Hubertus in Düsseldorf, 
zur Aufnahme verarmter alter und erwerbsunfähiger Frauen und Jung 
frauen aus dem Bürgerstande. In neuerer Zeit wurden Stellen er 
richtet von Custodis (+ 1837) mit 1200, von Platzbecker (+ 1842) 
mit 9000, von Kegeljan (+ 1843) mit 1250 Thlr. rc. 
Hospital zu Ehrenbreitstein. 
Ein selbstständiges Institut, seit 1850, hauptsächlich durch die Fürsorge 
des Pfarrers Geschwind aus milden Beiträgen hergestellt, zur Auf 
nahme und Versorgung der Altersschwachen, Kranken, Waisen imb Un 
stützung bedürftigen, welche Seitens der Stadt oder der auswärtigen 
Gemeinden gegen bestimmte Sätze überwiesen werden. Die Anstalt 
wird von barmherzigen Schwestern vom h. Karl Borromäus zu Nancy 
geleitet. Vgl. Seitzsche Stiftung. 
Hospital St. Georg zu Elbing. 
Dasselbe gewährt 40 bedürftigen Personen freie Wohnnng und einige 
Beneficien. Es empfing einen Antheil von 5000 Thlr. aus der Pott- 
Cowle-Stiftung (f. d.) und erhielt von Joseph Welte (+ 1858) ein 
Legat von 6000 Thlr., dessen Zinsen halbjährig an die Hospitaliten 
vertheilt werden sollen. 
Hospital zu Erfurt. 
Das große Hospital dient zur Aufnahme ev. Einwohner ehrbarer bür 
gerlicher Lcbcnsverhältnisse, welche nach einem rechtschaffenen Lebens 
wandel wegen Alter und Abnahme der Körperkräfte oder großer Ge 
brechlichkeit nicht mehr im Stande sind, sich ohne Aufopferung des letz 
ten Restes ihres kleinen Vermögens zu ernähren. Sic zahlen in der Re 
gel Einzugsgeld und theilen sich in Pfründner und sogenannte Stein- 
häusler. Das kleine und das Armen-Hospital sind Pflege-Anstalten 
für die übrigen altersschwachen und gebrechlichen, ausnahmsweise auch
	        
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