174 GHite, Gebhurtenrüdgang und Sozialreforn
jthtgeftellt. ES waren große Gefichtspunkte, unter denen er die Frage
mürbdigte. Er {tellte umfajfende Mittel von Staat und Provinzen in Ausficht..
550 000 Geftar Niederungsmoore, „die fich im wejentlidhen auf alle Brovinzen
verteilen und fich vielfach in bäuerliHem Beliß befinden“, feien bereits
meijten3 genoffen{Haftlidh entwäffert, für weitere 300 000 feien die Bros
jefte fertig. Er verlangt etwa 12 Millionen Mark, um die ftaatlichen Hoch»
moore in Oftfriesland (etwa 16 000 Hektar) urbar zu machen. Außerdem
jollten geeignete Domänen reichlidher al8 früher den Siedlungsgefellihaften
jür die innere Kolonifation zur Verfügung geftellt werden. Die beftehenden
Siedlungsgefelljchaften follten auch durch {tärfere Beteiligung des Staates
mit Stammanteilen unterftüßt, die Fonds für Zwijdhenkredit verjtärkt
werden. Die Beleihungzarenze follte erhöht und die Ausfcheidung von
Sutsanteilen auz der Hypothekenbelaftung erleichtert werden. In allen
diefen Kihtungen wurden gefegliHe Vorlagen in Ausficht geftellt. „Wir
jtehen vor einer Aufgabe,“ fo fAhließt er feine Ausführungen, „an der der
Staat mit allen jeinen Beamten und an der alle Parteien freudig und
tatfräftig mitarbeiten follen ... Sorgen wir dafür, daß immer zahlreichere
Erijtenzen in diefem Stante (Friedrichs des Grofen) mit dem Heimifchen
Boden verankert werben! Damit werden wir unjern Staat gefund und
jtar£ erhalten.“ Alle dieje Ausführungen gewinnen Heute doppelte und
dreifache Bedeutung. Die lebhafte Bewegung zuguniten der Krie g 3
invaliden Hat vor allem den Gedanken der Anfiedlung wieder itärfer
in Fluß gebracht. Die bedeutfamfte Frucht ft neben dem Kapitalabfindungs-
gefeß im Neidhe das preußijde „GSefegß zur Förderung der An-
jiedlung‘ von 1916, in dem einhundert Millionen
Mark zur Verfügung geftellt werden. Diefe follen nicht bloß den großen
Siedlungsgejelljhaften, fondern au den Heinern örtlichen Senoifen-
Jchaften und Vereinen für Arbeiteranfiedlung als Zwijhenkredit zugute
Zommen. Unter Umftänden kann die Eintragung der Rente an die zweite
Stelle rüden und kann bis zu neun Zehntel des Taxwertes gegangen
merden. Den Rentengutsnehmern Können bi3 zu drei Freijahren gewährt
werden. Auch find „UnfHädlihkeitsattejte“ für größere Trennitüde von
Srundftüden (SGefeß vom 3. März 1850) erleichtert.
Hür fajt alle Provinzen find jest Siedlungsgefellfhaften
unter finanzieller Beteiligung von Staat und Provinz gegründet, fo auch
neueften? in Weftfalen und Rheinland. Die Hauptjache i{t die Gewinnung
von Land. Mit Öd- und Moorboden ift nur Srtlid begrenzten Gebieten
und auch da nur bedingt zu Helfen. Schnellern Erfolg bietet die Rar-
zellierung der fiskalijcdhen Domänen. Hier bedarf e8 auch feiner Kapital
aufbringung. Sie umfaffen 436 000 Hektar und liegen zu drei Viertel
im Often, wo die Meinfiedlung am dringendften it. Sie werfen zudem
nur geringe Mente ab. Auch die ftaatlihen und aemeindliden Koriten