Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Verkaufszeiten;  sind  die  Läden  am  Sonntag  geschlossen,  so  befriedigt ­
  sie  ihre  Bedürfnisse  am  Werktage.
Bei  Erörterung  der  Ausnahmen,  die  nach  G.O.  §  105  b
Abs.  2  und  105  e  von  den  Behörden  zugestanden  werden,  wird
dies  noch  näher  ausgeführt  werden.
4.  Andere  Gründe  werden  im  Großbetrieb  gegen  die
Sonntagsruhe  angeführt.
Man  verweist  vor  allem  darauf,  daß  der  laufende  geordnete
Geschäftsbetrieb  die  Erledigung  auch  an  Sonntagen  fordere.  Dem
ist  entgegenzuhalten:  daß  der  intensive  Großhandel  Englands  und
Nordamerikas  volle  Sonntagsruhe  hat.  Aber  auch  in  Deutschland ­
  wird  die  Sonntagsarbeit  in  Kontoren  von  der  weit  überwiegenden ­
  Mehrzahl  der  Geschäftsinhaber  für  unnötig  gehalten.
Die  Erhebungen  über  die  Arbeitszeit  der  Angestellten  in
Kontoren,  die  nicht  zu  offenen  Verkaufsstellen  gehören  (Drucksachen ­
  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik,  Erhebungen  XI)  haben
bewiesen,  daß  schon  heute  die  Sonntagsarbeit  in  der  überwältigenden
Mehrheit  der  Kontore  nicht  mehr  besteht.
„Arbeit  an  Sonn-  und  Festtagen  kommt  nur  noch  in
33,03  °/a  aller  Betriebe  vor,  die  24657  Personen  —
35,38  %  aller  unter  die  Erhebung  fallender  Angestellten
beschäftigen.  Zur  Sonntagsarbeit  herangezogen  werden  in
diesen  Betrieben  insgesamt  15  803  Personen  —  64,09  °/ 0
des  Personals."
In  der  ^-Mehrheit  der  Kontore  hält  man  also  die  Sonntagsarbeit ­
  für  durchaus  überflüssig.
Wenn  aber  so  in  der  weitaus  überwiegenden  Mehrheit  der
Geschäfte  die  Sonntagsarbeit  ohne  jeden  Nachteil  unterlassen
werden  kann,  so  ist  nicht  ersichtlich,  mit  welchem  Rechte  die
Minderheit  ihren  Anspruch  auf  Sonntag'sarbeit  aufrecht  erhalten
will.  Sowohl  in  diesem  ersten  Stadium  der  Erhebungen  über
die  Kontorarbeitszeit,  auch  an  Sonntagen,  wie  bei  der  sich  anschließenden ­
  Befragung  der  kaufmännischen  Vereine  und  Handelskammern ­
  wurde  hervorgehoben,  daß  die  ausgedehnte  Arbeitszeit
in  der  Minderheit  der  Kontore  nur  auf  vorgefaßte  Meinungen
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