gehend von dem Spitzenlohn der gelernten Arbeiter über
24 Jahre in Ortsklasse J (100 Proz.).
Gelernte Arbeiter.
22. Gelernte Arbeiter nach dreijähriger Lehrzeit:
a) im 1. Gehilfenjahr 60 Proz.
b) im 2. Gehilfenjahr 70 Proz.
c) im 3. Gehilfenjahr 80 Proz.
d) im 4. Gehilfenjahr. 87,5 Proz.
o) nach dem 4. Gehilfenjahr...92,5 Proz.
k) nach dem 4. Gehilfenjahr und über
24 Jahre alt. ..
.100 Proz.
23. Bei einer längeren als dreijährigen Lehrzeit verkürzt
sich die Zugehörigkeit zum 1. Gehilfenjahr enisprechend der
längeren Lehrzeit.
Ungelernte Arbeiter.
24. Ungelernte Arbeiter, die überwiegend Gehilfenarbeiten
berrichten und deren Arbeitsleistung der Durchschnittsleistung
gelernter Arbeiter entspricht, erhalten den ihrem Alter ent—
prechenden Gehilfenlohn.
25. Ungelernte Arbeiter, die nicht fachgewerbliche Ar—
beiten verrichten, soweit Tarife für sie nicht bestehen:
a) im Alter von 14ÿ16 Jahren
b) im Alter von 16—18 Jahren
c) im Alter von 18-19 Jahren
d) im Alter von 1920 Jahren.
e) im Alter von 20-21 Jahren.
5) im Alter von über 21 Jahren.
) über 21 Jahre alt und mindestens
ein Jahr in demselben Betrieb
n) über 24 Jahre alt und mindestens
ein Jahr in demfelben Betrieb 65 Proz. 75 Proz.
ledig
30 Proz.
35 Proz.
45 Proz.
50 Proz.
52,5 Proz.
55 Proz.
60 Proz. 65 Proz.
Arbeiterinnen.
26. 1. Unter 16 Jahren
a) im 1. Berufsjahr .. 26 Proz.
bp) im 2. Berufsjahr. 33 Proz.