Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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fclut keine wirtschaftlichen Erscheinungen, son 
dern gesellschaftliche Erscheinungen von ganz anderer Ebene als 
die Wirtschaft; sie gehören einem ganz anderen Teilganzen 
der Gesellschaft an (wie z. B. auch die Religion, die Kirche, 
die Sittlichkeit andere Teilganze der Gesellschaft sind). Im 
Teilganzen „Wirtschaft" gibt es nur und ausschließlich wirt 
schaftliche Erscheinungen!, ähnlich wie es im Teilganzen 
„Religion" nur religiöse, im Teilganzen „Kunst" nur künst 
lerische, im Teilganzen „Heer" nur heeresmäßige, im Teilganzen 
„Staat" nur staatliche Erscheinungen gibt (z. B. nur die 
Staatsorgane Parlament, Ministerium, Staatsbürger usw.). 
Nicht in seiner Eigenschaft als „Staat" also, um es zu wieder 
holen, sondern in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsmittel, — 
nämlich als Kapital höherer Ordnung, als Gebilde der wirt 
schaftlichen Gemeinsamkeitsreife — gehört das, was man in 
der Politik „Staat" nennt, der Wirtschaft an; ferner ebenso: 
nicht in seiner Eigenschaft als „Organisation", sondern als 
Wirtschaftsmittel, — nämlich als Kapital höherer Ordnung, 
als Gebilde der Gemeinsamkeitsreife — ist das, was wir 
von dem einen Standpunkt aus (dem politischen) „Staat" 
nennen, von dem anderen Standpunkte aus (dem wirtschaft 
lichen) Volkswirtschaft! Der „Staat" muß sich erst 
in Wirtschaft verwandeln, um im Bereiche 
der wirtschaftlichen Erscheinungen über 
haupt wirksam werden und erscheinen zu 
können. Er ist „Kapital höherer Ordnung" (Gemeinsam 
keitsreife), er ist selbst Wirtschafter, z. B. dann Steuerein 
nehmer und Bewirtschafter der Steuergelder, Betriebsführer 
lind vieles andere, was auf der rein wirtschaftlichen Ebene 
' liegt. — Dasjenige nun, was die Urerzeugung von Kapital 
höherer Ordnung und das oberste (führende) Gebiet der 
Gemeinsamkeitsreife in sich schließt, ist die „Volkswirt- 
s ch a f t", — dasselbe, was vom nicht wirtschaftlichen, z. B.
	        
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