478 DRITTER TEIL
der Versicherten in dem Augenblick aufgemacht, wo die Einrich-
tung in Tätigkeit tritt, und wird trotz wiederkehrender Rechnungs-
legung nie abgeschlossen, es sei denn, dass die Kasse ihre Tätigkeit
einstellt. Einzahlungen und Abhebungen sind verzinslich zu
einem vorher vereinbarten Satz, der der tarifliche Satz ist. Am
Ende jeden Jahres muss sie einen Aktiv-Saldo aufweisen, der auf
das nächste Jahr vorgetragen wird und der die Rechnungsreserven
der Kasse darstellt. Diese Rechnungsreserve muss zuzüglich des
Wertes der geschätzten zukünftigen Einnahmen den geschätzten
Wert aller zukünftigen Ausgaben decken.
Diese beiden Systeme können in verschiedenem Masse mit-
einander verbunden werden. Man kann in der Tat zu gleicher
Zeit ein laufendes Jahreskonto ohne Verzinsung und ein. ständiges
laufendes Konto mit Verzinsung aufmachen und nach bestimmten
Vorschriften zwischen den beiden Konten Einzahlungen und
Abhebungen verteilen.
Unabhängigkeit der aufeinanderfolgenden. Rechnungsperioden,
Zusammengehörigkeit eben dieser Rechungsperioden sind die
charakteristischen WUnterscheidungsmerkmale dieser beiden
Systeme.
Um jedoch die Unregelmässigkeit der Ausgaben zwischen den
aufeinanderfolgenden Jahren abzuschwächen, ändert man sehr
häufig das Umlagesystem ab, wobei seine Natur in einscheidender
Weise umgestaltet wird. Entweder mit etwaigen Einnahme-
überschüssen oder mit Hilfe bestimmter Vorschüsse auf die
Beiträge, die zu diesem Zweck vermehrt wurden, schafft man
einen Reservefonds, aus dem man im Notfall schöpft, um zu
vermeiden, dass man auf die Beiträge des entsprechenden Jahres
eine Nachzahlung verlangen muss. Diese Reserve unterscheidet
sich von den technischen Reserven des Kapitaldeckungssystem$
dadurch, dass ihr Betrag eine willkürliche Summe ist, während
die rechnerischen Reserven für jeden Zeitraum einen ganz bestimm-
ten Betrag ausmachen müssen. Uebrigens lässt das Kapitaldek-
kungssystem neben den technischen Reserven die Bildung eines
Reservefonds zu.
Man sieht sofort, dass das regelmässige Funktionieren der
laufenden offenen Konten im Falle des Kapitaldeckungssystem®
auf einer grundsätzlichen Annahme beruht. Von dem Augenblick
an, wo das Konto Zinsen abwirft, muss die Kasse in der Lage
sein, die verfügbaren Mittel zu einem mittleren Zinsfuss anzulegen,
der dem tariflichen Satz gleich ist. Ist dies nicht der Fall, so hätte
sie für ihre Aktiven keinen Gegenposten des Kreditsaldos de!