den Refugies vielfach einräumte, indem man einzelne zünftlerische
Beschränkungen aufhob, stand gegenüber die Tatsache, daß diese
später zum Teil wieder eingeführt wurden!). Wenn noch am
18. Juli 1709 die Staaten von Holland beschlossen, das Recht der
Naturalisation den Refugies zuzugestehen, wenn Seeland am 17. März
1710 einen ähnlichen Beschluß faßte, und alle diese Beschlüsse
von den Generalstaaten am 21. Oktober 1715 bestätigt wurden, so
waren diese späten Vergünstigungen nur die Folge früherer Be-
schlüsse, die man jetzt erst öffentlich rechtskräftig machte, als
sich die Hoffnung der Refugies, je wieder in ihre Heimat zurück-
zukehren, endgültig als vergeblich erwies?). Die ihnen verliehenen
Begünstigungen hatten überdies vielfach die Mißgunst der alten
Einwohner erweckt, und die oft recht hoch geschraubten Ansprüche
der Refugies hatten sie nicht beliebter gemacht).
Wichtiger als diese sporadischen Vorgänge war es doch, daß
die neue Industrie, die für Holland die Entwicklung zum
Industriestaat anzubahnen schien, dies Volk von den alten Grund-
sätzen einer nach außen hin sich wesentlich freihändlerisch
gebenden Wirtschaftspolitik ablenkte und in die Bahnen
einer Schutzpolitik leitete. Ansätze zu einer solchen
fanden sich ja schon früher. Bereits in den Tarifen für die Convoyen
und Lizenten von 1625 und 1651 zeigten sich schutzzöllnerische
Elemente?) ; die handelspolitische Erwägung trat allmählich in den
Vordergrund und verdrängte die rein finanzielle®). Die Schutzzoll-
politik Frankreichs nötigte etwa von 1667 an zu handelspolitischen
Repressalien im Interesse der Industrie, und von 1672 an war ihr
Streben nach dauerndem Industrieschutz durch Einfuhrverbote unver-
kennbar, wenn es auch zu einem systematischen Vorgehen nicht kam®).
ll Berg, S. 193, 295. Über die Opposition, die Rotterdam in der Droog-
scheerders-Synode 1697 fand, als es dort die Vergünstigungen erwähnte, die es
den Flüchtlingen erwiesen hatte, vgl. Kernkam bp, Droogscheerders-Synode,
S. 282. In Amsterdam hob man schon 1690 einige wichtige Vergünstigungen (Be-
freiung von der Akzise und dem Gilderecht) auf (Berg, S. 74, 196).
2?) Berg, S: 74:
3) Über die Gründe, die für und gegen die Aufnahme der Flüchtlinge sprachen,
kurzz Laspeyres, S. 193;
‘1 Verviers;, Si 9748
5) Verviers, S.. 112:
6) Vgl. auch unten 8 8.
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