Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

den Refugies vielfach einräumte, indem man einzelne zünftlerische 
Beschränkungen aufhob, stand gegenüber die Tatsache, daß diese 
später zum Teil wieder eingeführt wurden!). Wenn noch am 
18. Juli 1709 die Staaten von Holland beschlossen, das Recht der 
Naturalisation den Refugies zuzugestehen, wenn Seeland am 17. März 
1710 einen ähnlichen Beschluß faßte, und alle diese Beschlüsse 
von den Generalstaaten am 21. Oktober 1715 bestätigt wurden, so 
waren diese späten Vergünstigungen nur die Folge früherer Be- 
schlüsse, die man jetzt erst öffentlich rechtskräftig machte, als 
sich die Hoffnung der Refugies, je wieder in ihre Heimat zurück- 
zukehren, endgültig als vergeblich erwies?). Die ihnen verliehenen 
Begünstigungen hatten überdies vielfach die Mißgunst der alten 
Einwohner erweckt, und die oft recht hoch geschraubten Ansprüche 
der Refugies hatten sie nicht beliebter gemacht). 
Wichtiger als diese sporadischen Vorgänge war es doch, daß 
die neue Industrie, die für Holland die Entwicklung zum 
Industriestaat anzubahnen schien, dies Volk von den alten Grund- 
sätzen einer nach außen hin sich wesentlich freihändlerisch 
gebenden Wirtschaftspolitik ablenkte und in die Bahnen 
einer Schutzpolitik leitete. Ansätze zu einer solchen 
fanden sich ja schon früher. Bereits in den Tarifen für die Convoyen 
und Lizenten von 1625 und 1651 zeigten sich schutzzöllnerische 
Elemente?) ; die handelspolitische Erwägung trat allmählich in den 
Vordergrund und verdrängte die rein finanzielle®). Die Schutzzoll- 
politik Frankreichs nötigte etwa von 1667 an zu handelspolitischen 
Repressalien im Interesse der Industrie, und von 1672 an war ihr 
Streben nach dauerndem Industrieschutz durch Einfuhrverbote unver- 
kennbar, wenn es auch zu einem systematischen Vorgehen nicht kam®). 
ll Berg, S. 193, 295. Über die Opposition, die Rotterdam in der Droog- 
scheerders-Synode 1697 fand, als es dort die Vergünstigungen erwähnte, die es 
den Flüchtlingen erwiesen hatte, vgl. Kernkam bp, Droogscheerders-Synode, 
S. 282. In Amsterdam hob man schon 1690 einige wichtige Vergünstigungen (Be- 
freiung von der Akzise und dem Gilderecht) auf (Berg, S. 74, 196). 
2?) Berg, S: 74: 
3) Über die Gründe, die für und gegen die Aufnahme der Flüchtlinge sprachen, 
kurzz Laspeyres, S. 193; 
‘1 Verviers;, Si 9748 
5) Verviers, S.. 112: 
6) Vgl. auch unten 8 8. 
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