LEISTUNGEN
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Die Wochenhilfe umfasst :
H 1. freie ärztliche Behandlung, Arzneien, Verbände und andere
Silmittel sowie im Bedarfsfalle Behandlung in einem Krankenhaus
°der in einem Wöchnerinnenheim ;
a 2. ein Wochengeld im Betrage von 50-100 v. H. des Arbeitsver-
Den stes für 2 Wochen vor und 4 Wochen nach der Entbindung.
16 Schwangeren haben nur dann Anspruch auf Unterstützung,
Kan sie Arbeitstage tatsächlich verlieren. Anderseits können die
"a Wöchnerinnen die Geldunterstützung versagen, wenn diese die
rbeit vor Ablauf von 4 Wochen nach der Entbindung wieder auf-
Yehmen (Art. 312).
, Familienwochenhilfe
ka Die Familienwochenhilfe ist eine freiwillige Leistung. Jede Krankenkasse
Entk: den Ehefrauen der Versicherten Unterstützungen für die Zeit der
meh indung gewähren. Sie darf aber für die Familienversicherung nicht
Ve T als ein ‚Drittel des Gesamtbetrags der von den Arbeitgebern und den
"sicherten im Laufe eines Jahres entrichteten Beiträge verwenden.
Durechführungsergehnisse
AS Statistischen Mitteilungen der estnischen Regierung ergeben die
AChstehende Zahl der Entbindungen seit 1923 :
Entbindun sfälle, für die Unter-
Stützung gewährt worden Po
Unterstützungsfälle, „auf je 1 N
Versicherte, Männer‘ un
Frauen. ....0.0....
Zahl der Tage des Wochenbettes,
für die Unterstützung gewährt
Worden ist... .. .
Durchschnittliche Dauer eines
Entbindungsfalles .
1923
288
9
9.228 |
231.0
19924
308
Q
9.793
31.8
Die gesamten Ausgaben für Wochenhilfe betrugen :
1923
1924
(estnische Mark)
1,1, —
ü n Ver-
Unterstützungen a „Ver-
nn zen. an "Frauen
Unterstützungen an
von Versicherten . .
896.581 | 1.264.846
791.100 782.777
FRANKREICH (Elsass-Lothringen)
Gesetzgebung
RVO vom 19. JuLr 1911.
Weibti Wochenhilfe
desteng he Versicherte, die im letzten Jahre vor der Niederkunft min-
Chaftel Monate hindurch bei einer Krankenkasse oder bei einer Knapp-
8836 versichert waren, haben Anspruch auf Wochenhilfe ($ 195).