fullscreen: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
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Die Wochenhilfe umfasst : 
H 1. freie ärztliche Behandlung, Arzneien, Verbände und andere 
Silmittel sowie im Bedarfsfalle Behandlung in einem Krankenhaus 
°der in einem Wöchnerinnenheim ; 
a 2. ein Wochengeld im Betrage von 50-100 v. H. des Arbeitsver- 
Den stes für 2 Wochen vor und 4 Wochen nach der Entbindung. 
16 Schwangeren haben nur dann Anspruch auf Unterstützung, 
Kan sie Arbeitstage tatsächlich verlieren. Anderseits können die 
"a Wöchnerinnen die Geldunterstützung versagen, wenn diese die 
rbeit vor Ablauf von 4 Wochen nach der Entbindung wieder auf- 
Yehmen (Art. 312). 
, Familienwochenhilfe 
ka Die Familienwochenhilfe ist eine freiwillige Leistung. Jede Krankenkasse 
Entk: den Ehefrauen der Versicherten Unterstützungen für die Zeit der 
meh indung gewähren. Sie darf aber für die Familienversicherung nicht 
Ve T als ein ‚Drittel des Gesamtbetrags der von den Arbeitgebern und den 
"sicherten im Laufe eines Jahres entrichteten Beiträge verwenden. 
Durechführungsergehnisse 
AS Statistischen Mitteilungen der estnischen Regierung ergeben die 
AChstehende Zahl der Entbindungen seit 1923 : 
Entbindun sfälle, für die Unter- 
Stützung gewährt worden Po 
Unterstützungsfälle, „auf je 1 N 
Versicherte, Männer‘ un 
Frauen. ....0.0.... 
Zahl der Tage des Wochenbettes, 
für die Unterstützung gewährt 
Worden ist... .. . 
Durchschnittliche Dauer eines 
Entbindungsfalles . 
1923 
288 
9 
9.228 | 
231.0 
19924 
308 
Q 
9.793 
31.8 
Die gesamten Ausgaben für Wochenhilfe betrugen : 
1923 
1924 
(estnische Mark) 
1,1, — 
ü n Ver- 
Unterstützungen a „Ver- 
nn zen. an "Frauen 
Unterstützungen an 
von Versicherten . . 
896.581 | 1.264.846 
791.100 782.777 
FRANKREICH (Elsass-Lothringen) 
Gesetzgebung 
RVO vom 19. JuLr 1911. 
Weibti Wochenhilfe 
desteng he Versicherte, die im letzten Jahre vor der Niederkunft min- 
Chaftel Monate hindurch bei einer Krankenkasse oder bei einer Knapp- 
8836 versichert waren, haben Anspruch auf Wochenhilfe ($ 195).
	        
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