103
zu erwarten, daß gegen die Reichsbank die Beschuldigung erhoben
werden wird, sie verteure dem Lande durch allzuhohe Diskontsätze,
welche sich durch eine grundsätzliche Änderung ihrer Bankpolitik
leicht vermeiden ließen, den für die produktive Thätigkeit unentbehr
lichen Kredit.
Beide Punkte hängen eng mit den allgemeinen Grundzügen des
Bankwesens zusammen, welche in den vorausgegangenen Abschnitten
bereits erörtert worden sind. In Hinblick auf ihre praktische Bedeutung
für die bevorstehenden Verhandlungen fd^einen sie mir jedoch in dieser
Schrift eine besonders eingehende Behandlung zu verdienen.
L. Die Reichs bank und der landwirtschaftliche Kredit.
Der Teil der Presse und die parlamentarischen Parteien, welche
vorwiegend agrarische Interessen vertreten, beschweren sich schon seit
Jahren darüber, daß die Neichsbank die aus den Kreisen der Land
wirtschaft und auch des Mittelstandes an sie herantretenden Kredit
ansprüche nur iil uugeilügellder Weise berücksichtige, während sich die
Großindustrie und der Großhandel, kurz das Großkapital, ihrer
besoilderen Gunst zu erfreuen habe. Als Beweis wird angeführt,
daß nur ein kleiner Bruchteil der mit der Reichsbank in direktem
Verkehr stehenden Personen auf die Landwirtschaft und das Klein
gewerbe entfalle, während der weitaus größere Teil ails Angehörigen
der Großilldustrie, des Handels und namentlich der Bankwelt bestehe,
eine Behauptung, welche zweifellos die zifferinäßige Richtigkeit für
sich hat.
Ehe man jedoch auf Grund dieser Thatsache ein für die Reichs
bank ungünstiges Urteil fällt, hat man zu untersuchen, in welchen
Umständen diese Thatsache begründet ist, ob in einer parteiischen
Geschäftsführung der Neichsbank, ob in falschen Normierungen des
Bankgesetzes, oder aber ob in der Natur der Dinge selbst.
a) Das Verhalten der Reichsbank gegenüber dell
landwirtschaftlichen K r e d i t a n s p r ü ch e n.
An die Spitze dieser Untersuchung haben wir den bereits öfter
betonten Satz zu stellen, daß die Art der Kreditgewähruilg einer
Ballk der Natur ihrer Passiven entsprechen muß. Da nun die
Passiven der Neichsbailk außer ihren eigenen Mitteln (Grundkapital
und Reservefonds) fast ausschließlich aus jederzeit einlösbaren Noten