fullscreen: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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zu erwarten, daß gegen die Reichsbank die Beschuldigung erhoben 
werden wird, sie verteure dem Lande durch allzuhohe Diskontsätze, 
welche sich durch eine grundsätzliche Änderung ihrer Bankpolitik 
leicht vermeiden ließen, den für die produktive Thätigkeit unentbehr 
lichen Kredit. 
Beide Punkte hängen eng mit den allgemeinen Grundzügen des 
Bankwesens zusammen, welche in den vorausgegangenen Abschnitten 
bereits erörtert worden sind. In Hinblick auf ihre praktische Bedeutung 
für die bevorstehenden Verhandlungen fd^einen sie mir jedoch in dieser 
Schrift eine besonders eingehende Behandlung zu verdienen. 
L. Die Reichs bank und der landwirtschaftliche Kredit. 
Der Teil der Presse und die parlamentarischen Parteien, welche 
vorwiegend agrarische Interessen vertreten, beschweren sich schon seit 
Jahren darüber, daß die Neichsbank die aus den Kreisen der Land 
wirtschaft und auch des Mittelstandes an sie herantretenden Kredit 
ansprüche nur iil uugeilügellder Weise berücksichtige, während sich die 
Großindustrie und der Großhandel, kurz das Großkapital, ihrer 
besoilderen Gunst zu erfreuen habe. Als Beweis wird angeführt, 
daß nur ein kleiner Bruchteil der mit der Reichsbank in direktem 
Verkehr stehenden Personen auf die Landwirtschaft und das Klein 
gewerbe entfalle, während der weitaus größere Teil ails Angehörigen 
der Großilldustrie, des Handels und namentlich der Bankwelt bestehe, 
eine Behauptung, welche zweifellos die zifferinäßige Richtigkeit für 
sich hat. 
Ehe man jedoch auf Grund dieser Thatsache ein für die Reichs 
bank ungünstiges Urteil fällt, hat man zu untersuchen, in welchen 
Umständen diese Thatsache begründet ist, ob in einer parteiischen 
Geschäftsführung der Neichsbank, ob in falschen Normierungen des 
Bankgesetzes, oder aber ob in der Natur der Dinge selbst. 
a) Das Verhalten der Reichsbank gegenüber dell 
landwirtschaftlichen K r e d i t a n s p r ü ch e n. 
An die Spitze dieser Untersuchung haben wir den bereits öfter 
betonten Satz zu stellen, daß die Art der Kreditgewähruilg einer 
Ballk der Natur ihrer Passiven entsprechen muß. Da nun die 
Passiven der Neichsbailk außer ihren eigenen Mitteln (Grundkapital 
und Reservefonds) fast ausschließlich aus jederzeit einlösbaren Noten
	        
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