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Dritter Teil
Ausweitung große Fortschritte machte und es gab Zeiten, in denen
diese Fortschritte sehr gering waren, oder zu stagnieren schienen.
Auch in Zukunft werden wir immer mit solchen Schwankungen zu
rechnen haben. Das 19. Jahrhundert hat uns, namentlich in seiner
zweiten Hälfte gezeigt, daß es wirtschaftliche und technische Vor-
aussetzungen geben kann, unter denen jeder Volkszuwachs eine
relativ stärkere Steigerung der Produktionsleistungen bewirkt, so daß
damit der Nahrungsspielraum schneller zunimmt, als die Volkszahl.
Das zeigt sich vornehmlich in neu und dünn besiedelten Ländern,
das kann aber auch — wie die Erfahrung zeigt — immer wieder
in mehr oder weniger voll besetzten Gebieten eintreten. Dies war
vor allem dann der Fall, und wird dann in Zukunft immer wieder
der Fall sein, wenn es durch besondere Fortschritte in Technik und
Wirtschaft gelingt, die Produktivität der menschlichen Arbeit in
erheblichem Maße zu steigern. In diesem Zusammenhang dürfen
wir jedoch keinen Augenblick vergessen, daß die Produktivität der
menschlichen Arbeit an bestimmte Naturbedingungen geknüpft ist
und daß, unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, das Wesen des
technischen und wirtschaftlichen Fortschrittes darin liegt, die Gaben
der Natur in wirtschaftlich immer vollkommenerer Weise auszunutzen,
Perioden, in denen in dieser Weise die Ergiebigkeit der mensch-
lichen Arbeit stärker zunimmt als die Volkszahl, sind ebenso sehr
historisch bedingte Erscheinungen, wie die Perioden, in
denen das Umgekehrte stattfindet, oder wo der Nahrungsspielraum
nur in so geringem Maße ausgeweitet werden kann, daß tatsächlich
die wachsende Volkszahl gegen ihn andrängt und ihn auszufüllen
bestrebt ist. Weder aus der einen noch aus der anderen Art, in
der sich das Größenverhältnis zwischen Volkswachstum und Ent-
wicklung des Nahrungsspielraumes gestalten kann, darf man dauernde
Gesetzmäßigkeiten ableiten, wie es auf der einen Seite Malthus,
dann aber auf der anderen Seite auch seine optimistischen
Gegner getan haben. Das Größenverhältnis zwischen
Volkszahl und Nahrungsspielraum ist keine ewige
Kategorie, sondern ist von bestimmten historisch
wandelbaren Voraussetzungen abhängig.
Aus diesen Erwägungen heraus kann man nur von einem
historischen Bevölkerungsgesetz sprechen, wenn man überhaupt für
Solche Zusammenhänge, die in sich so wenig bestimmt sind, den
Ausdruck „Gesetz“ gebrauchen will.
Daß auf diese Wandlungen in den Größenverhältnissen von
Volkszahl und Nahrungsspielraum auch gesellschaftliche Faktoren