‚ächlichen Unterlagen gerechtfertigt ift und daß die
Borausfjegungen für den Unterftüßungsbezug, ins:
befondere die Arbeitslofigkeit und ihre Unfreiwillig-
feit jowie Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit im
einzelnen Fall gegeben find. Die allgemeine Verant:
wortung des Vorfigenden bleibt unberührt.
Bom Sachbearbeiter geht der Verfügungsentwurf
mit dem vorbereiteten Zahlbogen zum Vorfikenden
der feinem ftändigen Stellvertreter zur Unterfhrift;
der Stellvertreter unterzeichnet „i. VB.“ (in Ver:
tretung). Diefe haben insbefondere die rechtliche
Seite der Ent{heidung und ihre grundfäßlicdhe Aus:
wirkung auf den Arbeitsmarkt zu Überprüfen.
Wo die Belaftung des Vorfikenden oder feines
itändigen Stellvertreters durch andere Dienft:
obliegenheiten nicht die Schlußzeidhnung aller Ent-
jheidungen geftattet, ift die Unterfchriftsbefugnis be:
‚onders ermächtigten Beamten oder Angeftellten
ichriftlich zu Übertragen; diefe unterzeichnen dann:
„WM.“ (im Auftrag). Die Zahl diefer befonders er-
mächtigten Beamten oder Angeftellten ift auf das fich
aus einer fadhgemäßen Prüfung ergebende not-
wendige Maß zu befihränken, Ihre Namen find in
einer befonderen Lifte fejtzuhalten, die beim Vor:
ligenden aufzubewahren und ftets auf dem laufenden
3u halten ift. Die Verantwortung des Vorfikenden
jür die Auswahl der Bevollmächtigten bleibt un-
berührt. Die Unterfhriften müffen handfchriftlich mit
dem vollen NMamenszug erfolgen; diefer darf nicht
etwa durch einen Fakfimile-Stempel erjekt werden.
Tür die Auszahlungsanordnung auf dem Zahl:
dogen gilt das Gefagte entfprechend.
Cine ‚bejondere Bejdheidung des Antragftellers
erfolgt bei Bewilligung der Unterftüßung in der
Regel nicht; die Befcheidung liegt in der erften
Unterftügungszahlung. Soweit der Unterftüßungs-
jall Befonderheiten bietet, ift die Verfügung kurz zu
begründen. Im Falle der Ablehnung des Unter:
‘tüßungsantrags mird ein formularmäßiger Ableh-
nungsbefcheid erteilt (Anlage 9), der die Ab:
lehnungsgründe enthalten muß. Ein folder Befcheid
ijt {hon mit Rücficht auf die ftatiftiiche Fefthaltung
der Bewilligungen und Ablehnungen in allen Fällen
notmendig, auch dann, wenn fhon die Prüfung im
Beifein des YArbeitslojen das Fehlen der Unter-
itüßungsvorausfjekungen ergibt.
Führung des Zahl- 6. a) Der Zahlbogen (Die Auszahlungsanordnung).
doqens, Der Bahlbogen bildet die Unterlage für die
{aufende Auszahlung der Unterftügungsbeträge.
Er enthält die Auszahlungsanordnung zur YAus-
führung einer Unterjtügungsbemwilligung (Bor-
drug Anlaae 13). Er it dem Morlikenden
ä. Berfügung des Dor-
fikenden.
6.
)