‚ächlichen Unterlagen gerechtfertigt ift und daß die
Borausfjegungen für den Unterftüßungsbezug, ins:
befondere die Arbeitslofigkeit und ihre Unfreiwilligfeit
jowie Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit im
einzelnen Fall gegeben find. Die allgemeine Verant:
wortung des Vorfigenden bleibt unberührt.
Bom Sachbearbeiter geht der Verfügungsentwurf
mit dem vorbereiteten Zahlbogen zum Vorfikenden
der feinem ftändigen Stellvertreter zur Unterfhrift;
der Stellvertreter unterzeichnet „i. VB.“ (in Ver:
tretung). Diefe haben insbefondere die rechtliche
Seite der Ent{heidung und ihre grundfäßlicdhe Aus:
wirkung auf den Arbeitsmarkt zu Überprüfen.
Wo die Belaftung des Vorfikenden oder feines
itändigen Stellvertreters durch andere Dienft:
obliegenheiten nicht die Schlußzeidhnung aller Entjheidungen
geftattet, ift die Unterfchriftsbefugnis be:
‚onders ermächtigten Beamten oder Angeftellten
ichriftlich zu Übertragen; diefe unterzeichnen dann:
„WM.“ (im Auftrag). Die Zahl diefer befonders ermächtigten
Beamten oder Angeftellten ift auf das fich
aus einer fadhgemäßen Prüfung ergebende notwendige
Maß zu befihränken, Ihre Namen find in
einer befonderen Lifte fejtzuhalten, die beim Vor:
ligenden aufzubewahren und ftets auf dem laufenden
3u halten ift. Die Verantwortung des Vorfikenden
jür die Auswahl der Bevollmächtigten bleibt unberührt.
Die Unterfhriften müffen handfchriftlich mit
dem vollen NMamenszug erfolgen; diefer darf nicht
etwa durch einen Fakfimile-Stempel erjekt werden.
Tür die Auszahlungsanordnung auf dem Zahl:
dogen gilt das Gefagte entfprechend.
Cine ‚bejondere Bejdheidung des Antragftellers
erfolgt bei Bewilligung der Unterftüßung in der
Regel nicht; die Befcheidung liegt in der erften
Unterftügungszahlung. Soweit der Unterftüßungsjall
Befonderheiten bietet, ift die Verfügung kurz zu
begründen. Im Falle der Ablehnung des Unter:
‘tüßungsantrags mird ein formularmäßiger Ablehnungsbefcheid
erteilt (Anlage 9), der die Ab:
lehnungsgründe enthalten muß. Ein folder Befcheid
ijt {hon mit Rücficht auf die ftatiftiiche Fefthaltung
der Bewilligungen und Ablehnungen in allen Fällen
notmendig, auch dann, wenn fhon die Prüfung im
Beifein des YArbeitslojen das Fehlen der Unteritüßungsvorausfjekungen
ergibt.
Führung des Zahl- 6. a) Der Zahlbogen (Die Auszahlungsanordnung).
doqens, Der Bahlbogen bildet die Unterlage für die
{aufende Auszahlung der Unterftügungsbeträge.
Er enthält die Auszahlungsanordnung zur YAusführung
einer Unterjtügungsbemwilligung (Bordrug
Anlaae 13). Er it dem Morlikenden
ä. Berfügung des Dorfikenden.
6.
)