lichergeftellt. Drucftöce für die Drudlegung der
itatiltijchen Ropfleifte auf den Zahlbogen, die die
vorgenannten bleibenden Merkmale der ftatifti-
ichen Ropfleifte und die notwendige Zahl von
Sreifeldern enthalten, merden von der Hauptftelle
bereitgehalten und fönnen von den Landes-
ırbeitsämtern in der notwendigen Zahl abge:
rufen werben.
Die Beftandsziffern dürfen niemals auf
Srund von Fortichreibungen gemonnen werden.
Es it Jidherzuftellen, daß zur Auszählung
"ämtliche Zahlbogen vorliegen; nur dann ift es
nöglich, die Unterftügungsftatiftifen in der Ver-
icherung auf den Zahlbogen einfach und ficher
aufzubauen.
Bewegungsziffern, wie 3. B. die Zahl der Zu-
gänge, der Abgänge, die Zahl der Ausgefteuerten,
die Zahl der in die Krifenunterftüßung Neber-
jührten, der Unterftükungsanträge ufm., find
auf Grund täglidher AnfdHreibung
auf befonderen von den Landesarbeitsämtern
vorzufchreibenden Vordruden ZU erftellen. Die
Bordrucke für die Tagesitatiftik haben fich eng den
von der Hauptftelle jeweils vorgefdhriebenen
Meldevordrucen für die einzelnen ftatiftifchen
Merkmale anzupaffen.
Die Bufammenfalfung der Meldungen der ein-
zelnen Bearbeiter bzw. der MAußenftellen zur Ge:
"amtmeldung des Arbeitsamts erfolgt an dem
bem Stichtag bzw. dem Ende des Berichtszeit-
raums folgenden Werktag; mährend bei fMeineren
Memtern die endgültigen ftatiftijchen Bordrude
von der Verficherung ausgefertigt werden können,
wird diefe Zufammenfalfung der Zahlen für den
Mrbeitsamtsbezirt und die Ausfertigung der an
das Landesarbeitsamt zu fendenden Bordrucke
bei mittleren und größeren Nemtern, die eine be:
jondere Stelle für Statiftif haben, in diefer Ddurch-
geführt. Aufarbeitungsvordrucke, die in mittleren
und größeren Arbeitsämtern mit mehreren Unter-
itüßungs- bzw. Außenftellen notwendig find, find
on den Landesarbeitsämtern entjprechend den
für die Landesarbeitsämter von der Hauptftelle
vorgejchriebenen Vordrucken (3. 3. Alu L, Kru L)
jr die einzelnen ftatiftifdhen Meldungen bereit-
aultellen.
}
.)
\. Die Auszahktkajfen find keine felbjtändigen Kaffen, fondern
nur Zahlitellen der Kaffe des Arbeitsamtes,
| Der Arbeitstofe hat die Unterftüßgung perfönlich ab-
zuholen. Die Auszahlung der Unterftükung an eine
IV.
b) Bewegungs-
ziffern. 8
c) Gemeinjames zu
a) und b).
Zujammenwirfen zwijdhen
Berlidherung und Der-
valtung.
A. Auszahlung der Unter-
[tüßung.
1. Prüfung der Emp-
Fangsberechtigung.