Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

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Ihrem Antrage DOM as 
anterftüßung — fann nicht enti{prohen werden, weil 
auf Gewährung von Arbeitslojenunterftüßgung — Krifjen: 
Gegen diefen Befdheid fteht Ihnen gemäß S 178 des GefeHes über Arbeitsvermittlung und Arbeits- 
[ofenverfiherung vom 16. Juli 1927 binnen 2 Wochen der Einfprugh bei dem Sprucdhausfhuß des Arbeitsamts 
zu. Die Frift beginnt mit der Bekanntgabe diefer EntjHeidung. 
Sofern Sie von dem Rechtsmittel Gebraudh machen, find Sie verpflichtet, fihH während der Dauer des 
Rechtsmittelverfahrens an den vorgefchriebenen Tagen regelmäßig zur Kontrolle zu melden, da 
Ahnen fonft auch im Falle Ihres Obfiegens die Unterftügung nicht nadhgezahlt werden kann. 
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