Dienststellen, die das Vieh erhalten hatten, weiter. Dadurch hatte es die Zentralstelle stets in
der Hand, die Qualität der einzelnen gelieferten Tiere nachzuprüfen und auf die Preisgestaltung
in den einzelnen Teilen Deutschlands einzuwirken.
Da schon Anfang 1915 vorauszusehen war, daß in späterer Zeit eine Knappheit an
Schweinen eintreten würde, schloß die Zentralstelle im Einvernehmen mit dem Königlich Preußischen
Kriegsministerium mit der Landwirtschaftskammer Hannover einen Mästungsvertrag.
Der Landwirtschaftskammer wurden durch die Heeresverwaltung 20 000 Tonnen Gerste
und 20000 Tonnen Mais gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt, wofür die Landwirtschafts
kammer der Zentralstelle 160 000 fette Schweine zu verhältnismäßig niedrigen Preisen abzuliefern
hatte. Die Ablieferung der Schweine erfolgte vertraglich in der Zeit vom 1. Februar bis
31. August 1915. Bei Beendigung der Lieferungen waren die Höchstpreise für Schweine beinahe
auf die doppelte Höhe des mit der Landwirtschaftskammer Hannover vereinbarten Vertrags
preises gestiegen.
Trotz der Erfüllung des Mästungsvertrages machte sich auch bei den Einkäufen der
Zentralstelle von: Juli 1915 ab der allgemeine Mangel an Schweinen bemerkbar. Nach Ver
handlungen mit der Heeresverwaltung wurde der Schweinesteisch- und Fettverbrauch auch beim
Feldheer eingeschränkt. Infolgedessen war der von der Zentralstelle zu deckende Bedarf an
Schweinen für das 2. Halbjahr 1915 wesentlich geringer. Der durch die Einschränkung der
Schweinelieferungen hervorgerufene Mehrbedarf an Rindern konnte durch Erfüllung der bereits
früher mit Händlern geschlossenen langfristigen Lieferungsverträge befriedigt werden.
Infolge der Einschränkung des Schweinefleischverbrauchs und der Heranziehung des zur
Mästung nach Nordfrankreich gebrachten Weideviehes mußten aus dem Jnlande
im Juni
115 000 Schweine
106 500
60 300
36 800
1915 nur 42 000 Rinder
„ Juli „ „ 42 300
„ August „ „ 22 800
„ September „ „ 22 500 „
geliefert werden, während
im Mai 1915 noch 46 200 Rinder und 166 000 Schweine versandt worden waren.
Im Winter 1915/16 stieg jedoch der Bedarf der Heeresverwaltung wieder wesentlich. Er beträgt
zur Zeit einschließlich des Bedarfs der Konservenfabriken monatlich rund
151 000 Rinder,
105 000 Schweine und
105 000 Hammel.
Die Lieferung dieser großen Mengen Vieh erfolgte bis zum Ende des Jahres 1915,
wie erwähnt, durch die Landwirtschaftskammern und die ihnen gleichgestellten landwirtschaftlichen
Organisationen, sowie durch den freien Handel. Seit dem Beginn des Jahres 1916 wurden
von der Zentralstelle im Einvernehmen mit der Zentral-Einkaufsgesellschaft auch größere Mengeu
Vieh im Auslande gekauft.
In den Monaten Februar und März 1916 wurde im Jnlande mit der Neuregelung
der Fleischversorgung durch die Syndicierung des Viehhandels begonnen. Die Neuorganisation
nahm der Zentralstelle zum Teil die alten Bezugsquellen, ohne zunächst neue zu eröffnen. Durch
die Lieferungen aus dem Auslande und durch weitere Verbrauchseinschränkung gelang es, in den
Monaten Februar und März über größere Schwierigkeiten hinwegzukommen.
Seit März 1916 erfolgt die Beschaffung von Vieh für die Heeresverwaltung durch die
unter der Aufsicht der Landeszentralbehörden stehenden Viehhandelsverbände und Fleischversorgungs
stellen. Die Zentralstelle fordert nunmehr den Bedarf des Feldheeres von den einzelnen Vieh
handelsverbänden in Preußen und den gleichartigen Organisationen in den Bundesstaaten ab.
Die Höhe der Lieferungspflicht der einzelnen Teile Deutschlands wurde durch Umlagen der durch
die Verordnung vom 27. März 1916 gegründeten Reichsfleischstelle festgelegt. In der ersten
Zeit nach der Gründung der Viehhandelsverbände blieben die Lieferungen der Verbände hinter
den Anforderungen ganz wesentlich zurück; im Monat Mai 1916 konnten die Viehhandelsver
bände jedoch mit Hilfe der Kommunalverbände, teilweise unter Anwendung behördlichen Zwangs
den Anforderungen der Heeresverwaltung besser nachkommen.
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