Lurn
Wie hier also zwei der höchsten Kirchenfürsten des deutschen
Westens an Bargeld arm waren, so kann gleichzeitig Ähnliches
auch für den Herzog von Österreich Leopold V. (1174—1194)
angenommen werden. Infolge des früher schon geschilderten Ab-
flusses des Edelmetalls durch Beteiligung an den Kreuzzügen ent-
stand in Österreich eine Ebbe in dem Geldvorrat, welcher der
Landesfürst damit zu begegnen suchte, daß er die Münze an einen
geldkräftigen Juden (Schlom) verpachtete (c. 1194)”). Vielleicht,
daß auch die Privilegierung der Münzerhausgenossen zu Wien,
welche die erforderlichen Barmittel für den Münzbetrieb zu be-
schaffen hatten, damit im Zusammenhange steht!). Sie dürfte aber
eher in die Zeiten Herzog Leopold VI. (1198—1230) gehören (2
Wichtig war für die Ausbreitung der Geldwirtschaft in dieser
Periode, was m. E. viel zu wenig gewertet worden ist, vor allem
auch die große Wandlung im Münzwesen. Seit Ausgang der
Karolingerzeit wird das Recht, Münzen zu schlagen, vom König-
tum immer häufiger an geistliche und weltliche Herren, Bischöfe
und Herzoge wie auch Grafen, übertragen!*). Damit entstanden
immer zahlreichere Münzherrschaften und Münzprägestellen. Es
mußte dies auf den Münzvorrat ebenso förderlich einwirken, wie
auch eine Steigerung des Münzumlaufes zur Folge haben. Es
wurden jetzt auch in den kleineren Bezirken geistlicher wie welt-
licher Fürsten an viel mehr Orten Münzen geschlagen und dem
größer gewordenen Markt- und Handelsverkehr unmittelbarer
zur Verfügung gestellt, Dazu kam noch die fiskalische Ausnützung
der Münzprivilegien durch die neuen Münzherren. Sie hatten
ein finanzielles Interesse daran, daß möglichst viel Münze ge-
schlagen und in Verkehr gesetzt werde, weil dadurch ja ihre Ein-
künfte (Schlagschatz und Aufwechsel) gesteigert wurden. Auch
bei der Verleihung des Münzrechtes durch den König war ja
dieser Zweck von vorneherein führend. Es sollte der Beliehene
Einkünfte erhalten!?),
®) Vgl. J. Aronius, Regg., z. Gesch. d. Juden (1902), Nr. 336, vgl. auch
Nr. 339. | .
100) Dies nimmt Luschin, Österr. Reichsgesch. S. 221, an.
101) Vgl. Eheberg, Über das ältere deutsche Münzwesen und die Haus-
genossenschaften (Schmollers Staats- und Sozialwiss. Forsch. 11, 5, S. 19 ff., sowie
Anhang ı).
107) Ebda. S. 22.