thumbs: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

Lurn 
Wie hier also zwei der höchsten Kirchenfürsten des deutschen 
Westens an Bargeld arm waren, so kann gleichzeitig Ähnliches 
auch für den Herzog von Österreich Leopold V. (1174—1194) 
angenommen werden. Infolge des früher schon geschilderten Ab- 
flusses des Edelmetalls durch Beteiligung an den Kreuzzügen ent- 
stand in Österreich eine Ebbe in dem Geldvorrat, welcher der 
Landesfürst damit zu begegnen suchte, daß er die Münze an einen 
geldkräftigen Juden (Schlom) verpachtete (c. 1194)”). Vielleicht, 
daß auch die Privilegierung der Münzerhausgenossen zu Wien, 
welche die erforderlichen Barmittel für den Münzbetrieb zu be- 
schaffen hatten, damit im Zusammenhange steht!). Sie dürfte aber 
eher in die Zeiten Herzog Leopold VI. (1198—1230) gehören (2 
Wichtig war für die Ausbreitung der Geldwirtschaft in dieser 
Periode, was m. E. viel zu wenig gewertet worden ist, vor allem 
auch die große Wandlung im Münzwesen. Seit Ausgang der 
Karolingerzeit wird das Recht, Münzen zu schlagen, vom König- 
tum immer häufiger an geistliche und weltliche Herren, Bischöfe 
und Herzoge wie auch Grafen, übertragen!*). Damit entstanden 
immer zahlreichere Münzherrschaften und Münzprägestellen. Es 
mußte dies auf den Münzvorrat ebenso förderlich einwirken, wie 
auch eine Steigerung des Münzumlaufes zur Folge haben. Es 
wurden jetzt auch in den kleineren Bezirken geistlicher wie welt- 
licher Fürsten an viel mehr Orten Münzen geschlagen und dem 
größer gewordenen Markt- und Handelsverkehr unmittelbarer 
zur Verfügung gestellt, Dazu kam noch die fiskalische Ausnützung 
der Münzprivilegien durch die neuen Münzherren. Sie hatten 
ein finanzielles Interesse daran, daß möglichst viel Münze ge- 
schlagen und in Verkehr gesetzt werde, weil dadurch ja ihre Ein- 
künfte (Schlagschatz und Aufwechsel) gesteigert wurden. Auch 
bei der Verleihung des Münzrechtes durch den König war ja 
dieser Zweck von vorneherein führend. Es sollte der Beliehene 
Einkünfte erhalten!?), 
®) Vgl. J. Aronius, Regg., z. Gesch. d. Juden (1902), Nr. 336, vgl. auch 
Nr. 339. | . 
100) Dies nimmt Luschin, Österr. Reichsgesch. S. 221, an. 
101) Vgl. Eheberg, Über das ältere deutsche Münzwesen und die Haus- 
genossenschaften (Schmollers Staats- und Sozialwiss. Forsch. 11, 5, S. 19 ff., sowie 
Anhang ı). 
107) Ebda. S. 22.
	        
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