Verlusten in Anspruch genommen werden muß, in folgender Weise verteilt:
zu ?/,, jedoch nur bis zu 10°, des einbezahlten Grundkapitals, an die
Aktionäre, der Rest je zur Hälfte an den Bund zu Händen der neuen Notenbank
und an die Kantone nach Maßgabe der Bevölkerung. Der Überschuß
an Aktiven geht in das Eigentum der neuen Notenbank des Bundes
über,
Anhang: Die Schweizer Kreditbanken.
Im Weltkriege wurde die Schweiz das Kapitalzentrum Mitteleuropas: Der Handel
der kriegführenden Staaten spielte sich zum großen Teil über die Schweiz ab; und
im Kriege und in der Inflationszeit wußten viele Angehörige der kriegführenden
Länder, die zur Währung ihres Landes kein Vertrauen hatten oder die hohen Steuern
scheuten, ihr Kapital nach der Schweiz zu bringen, trotz Kapitalausfuhrverboten ihres
Landes, Die Kapitalflucht aus Deutschland — veranlaßt durch die exorbitant hohen
Steuern — tritt in der Schweiz sichtbarer in Erscheinung als anderwärts. Diese Kapitalflucht
aus Deutschland (neuerdings auch aus England) führte zu einem Aufstieg
der großen Kreditbanken in der Schweiz, die viele Auslandsvermögen verwalten,
Die älteste Bank ist die zunächst als Privatbankfirma (1755) gegründete, jetzige
A.-G. Leu & Co. 100 Jahre später (1855) wurde das Comptoir d’Escompte de Genöve,
1856 die Schweizerische Kreditanstalt, 1862 die Basler Handelsbank, 1863 die Eidgenössische
Bank A.-G., 1869 die Schweizerische Volksbank, 1872 der Schweizerische
Bankverein, 1912 die Schweizerische Bankgesellschaft gegründet. Die beiden größten
Institute sind der Schweizerische Bankverein und die Schweizerische Kreditanstalt,
Die Kantonalbanken sind ein Produkt der schweizerischen Wirtschaftsverfassung.
23 sind reine Staatsinstitute, 2 „gemischte Banken“, Gewährung
von Blankokrediten, Effektenspekulation für eigene Rechnung usw. sind ihnen verboten,
Im übrigen aber treiben sie alle Zweige des Bankgeschäfts,
Literatur.
H. Drechsle, Das schweizerische Bankgeschäft in statistischer und graphischer
Darstellung. Basel 1925, W. Hügi, Ökonomische Eigenarten im schweizerischen
Bankgewerbe, Bern 1927. Ad. Jöhr, Die Schweizerischen Notenbanken 1826 bis
1913. Zürich 1915. J. Landmann, Art. Banken in der Schweiz, im Handwörterbuch
der Staatswissenschaften. 4. Aufl. Jena 1924. A, Stampfli, Die schweize
rischen Kantonalbanken. Zürich 1914. Das schweizerische Bankwesen.
bearbeitet im Statistischen Bürd der Schweizerischen Nationalbank. Periodisch er.
scheinende Monatsberichte.
V. Die Banca d’Italia,
Am 30. Juni 1926 war das Notenprivileg des Banco di Napoli und des
Banco di Sizilia auf die Banca &? Italia übergegangen, so daß diese nunmehr
das Notenmonopol besitzt. Mit dem Notenumlauf ging auch der
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