Full text : Bankpolitik (2.1930)

Rom, übertrug sich auch hier der Name des Tisches bald auf das Gewerbe
selbst: die Geldwechsler wurden bancherii genannt.
Wer nach einem Orte ging, an dem andere Münzen galten, als er
besaß — und fast jede Stadt hatte ihre eigenen Münzen —, nahm die
Dienste des Geldwechslers (campsor oder banchere) in Anspruch. Da
bei der Unsicherheit der Landstraßen das Beisichtragen größerer Summen
gefährlich und der Transport unbequem war, so wurde es freudig begrüßt,
 als die Geldwechsler einen Ausweg gefunden hatten. Sie gaben im
Tausch nicht eine fremde Münze, sondern eine Anweisung auf den
fremden Platz.
Kam z. B. ein genuesischer Kaufmann zu einem Genueser campsor
und sagte, ich will nach Palermo gehen und möchte so und so viel
Münze haben, die in Palermo Gültigkeit hat, so nahm der campsor sein
Täfelehen zur Hand, rechnete und sagte: Die Summe kannst Du haben,
mein Bruder wird sie Dir in Palermo zahlen, wenn Du mir dafür soundso
 viel Genueser Lire gibst. War der Genueser Kaufmann damit zufrieden,
so wurde, meist in Gegenwart eines Notars, eine Urkunde abgefaßt, die
eine Bescheinigung über den Empfang des Geldes und weiter einen
Zahlungsauftrag enthielt. Ein in der Urkunde genannter Geschäftsfreund,
 Verwandter oder Leiter eines Filialgeschäftes wurde aufgefordert,
die in der Anweisung genannte Summe dem Überbringer zu zahlen, Aus
dem Jahre 1207 ist z. B. folgende Urkunde erhalten:
„Der Wechsler Simon Rosi bekennt hiermit, 34 Genuesische Lire
und 32 Denare erhalten zu haben, für die sein Bruder Wilhelm in
Palermo dem Überbringer dieses Papieres 8 Mark guten Silbers auszuzahlen
 hat.“
Diese Anweisungen wurden, da ihnen ein Wechselgeschäft zugrunde
lag — am fremden Orte erhielt der Zahlende fremdes Geld —, Wechsel
(cambium) genannt. Reiste der Wechsler, wie es in den Anfängen dieses
Verkehrs geschah, selbst nach dem fremden Ort, um persönlich die Auszahlung
 zu bewirken, so wurde ein eigener Wechsel gegeben.
Da die campsores immer einen größeren Vorrat an Münzen anderer Orte
hielten und infolgedessen feuer- und diebessichere Gewölbe besaßen, so
wurden ihnen auch häufig Gelder und Dokumente zur Aufbewahrung
 übergeben. Anfangs wurden die fremden Gelder getrennt von den
eigenen Beständen aufbewahrt, und genau dieselben Stücke, die eingeliefert
 waren, wurden zurückgegeben: Es war ein depositum regulare.
 Für die Aufbewahrung war eine Gebühr an den Bankier zu zahlen.

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