Als im Frühjahr 1929 das englische Pfund auf den internationalen Geldmärkten
niedrig notierte, setzte die Deutsche Reichsbank der Möglichkeit
der Goldeinfuhr aus England Hemmungen entgegen. Es geschah dies,
wie der Reichsbankbericht für 1929 sagt, „um nicht zu diskontpolitischen
Maßnahmen der Bank von England beizutragen, die wiederum für den
deutschen Geldmarkt unerwünscht sein mußten“. In der Hilfeleistung
liegt also nicht selten ein gewisser Egoismus,
Kooperation der Notenbanken soll auch eine der wesentlichen Aufgaben
der Bank fürinternationale Zahlungsausgleichungen
(s. diese) sein. Wie alle Zentralnotenbanken mit den Wirtschaften ihres
Landes aufs engste verbunden sind, so sollen durch die „B.I.Z.“ die
Zentralnotenbanken und die Wirtschaften der Länder, die in der „B.I.Z.“
zusammengeschlossen sind, miteinander verknüpft sein.
IL Geschäftspolitik der Zentralnotenbanken.
1. Geschäfte der Notenbanken.
a) Grundsätzliches, Notenausgabe.
Vorausgeschickt sei: Ein Zentralnoteninstitut darf nicht isoliert, nicht
nur unter Berücksichtigung der inländischen Markt- und Währungsverhältnisse
betrachtet werden. Aufgabe jeder Notenbank ist es, an Stelle
wenig handlicher Werte, die ihr als Deckung zur Verfügung stehen, der
Wirtschaft leicht bewegliche Banknoten zu übermitteln. Sie muß, wie
jede Bank, darauf achten, daß zwischen der Art der Aktiv- und Passivgeschäfte
ein richtiges Verhältnis besteht. Durch scharfe Umgrenzung der
der Notenbank gestatteten Geschäfte wird die Sicherheit der Note erhöht.
Grundsätzlich darf eine Notenbank nur solche Operationen vornehmen,
bei denen eine kurzfristige Anlage der Gelder stattfindet. Stete Zahlungsbereitschaft
ist wesentliches Erfordernis für eine Notenbank. In wähsungspolitischer
Beziehung sind die Zentralnoteninstitute von internatioaaler
Bedeutung.
Die Zentralnotenbank ist die stärkste Kreditinstitution des
Landes, Ihr Verschwinden würde eine große Lücke reißen. Merkwürdig
mMutet demgegenüber an, daß die Privilegserteilung in den meisten Ländern
nur für einen relativ kurzen Zeitraum erfolgt — in der Regel nur
für 10 Jahre. Auflösung der Zentralnotenbank, wie 1836 in den Vereinigten
Staaten von Amerika, kommt heute nicht mehr in Frage. Wohl aber
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