Full text : Bankpolitik (2.1930)

dere Faktor anzupassen hat. Die nutzbaren Anlagen der Bank müssen
sich im Rahmen ihres verfügbaren Kapitals halten. Die Ansprüche des
Handels direkt abzuwehren, ist ihr ohne weiteres nicht möglich. In
guten wie in schlimmen Zeiten diskontiert und lombardiert sie nach alten
Gepflogenheiten, sofern die Wechsel oder die Unterpfänder den Anforderungen
 des Bankgesetzes und Bankstatuts entsprechen und die Qualität
der Wechsel der Reichsbank genügt — im Gegensatz zur Bank von England,
 die einfach erklärt: „Wir diskontieren bzw. lombardieren heute nur
soundso viel £, für mehr Wechsel haben wir keinen Bedarf.“ Indirekt aber
kann und muß sie die an sie herantretenden Kreditansprüche vermindern,
indem sie den Leihpreis für Geld, d. i. den Diskontsatz, heraufsetzt. Sie
muß als Kreditgeberin zurücktreten, um ihre beiden wichtigsten Aufgaben:
 Erhaltung der Währung, Regelung des Geldumlaufs erfüllen zu
können, Die Deutsche Reichsbank hat nach $ 2 des Bankgesetzes vom
30. August 1924 für die Dauer von 50 Jahren das ausschließliche Recht
der Notenausgabe erhalten.
Das große Mittel der Diskontpolitik in Deutschland in der Zeit nach
Stabilisierung der Mark war die Kreditr estriktion. Sie unterscheidet
 sich von der Diskontpolitik grundsätzlich dadurch, daß sie nicht
durch Verteuerung der Kredite einschränkend auf den Bargeldmittelumlauf
 wirken will, sondern daß sie die Kreditentnahme bei der Notenbank
kontingentiert bzw. restringiert. Die Notenbank emanzipiert sich bewußt
von der Zinsgestaltung und nimmt das Wechselangebot nur insoweit auf,
als es sich mit der Höhe des Zahlungsmittelumlaufs bzw. mit den Währungsverhältnissen
 vereinbaren läßt !).
Ersetzung der Diskontpolitik durch Kreditrestriktion, d. h. durch
Rationierung des Kredite, kann nur eine Notmaßnahme sein.
Zu einer solchen entschloß sich das Reichsbankdirektorium im April 1924
aus folgenden Erwägungen heraus ?): Eine Erhöhung des Diskontsatzes
hätte die Menge der zum Diskont angebotenen Wechsel nur dann wesentlich
 eingeschränkt, wenn sie viele Prozente betragen hätte. Manche an
sich lebensfähige Betriebe wären dadurch zugrunde gegangen, während
eine Anzahl lebensunfähiger Wirtschaften, um sich durch Kredite über
Wasser zu halten, auch sehr hohe Zinsen ohne weiteres gezahlt hätten.
Exorbitant hohe Zinssätze, fürchtete man mit Recht, hätten weiter aber
1) S. den Vortrag des Vizepräsidenten des Reichsbankdirektoriums Dreyse in
der Industrie- und Handelskammer Halle am 19. Oktober 1929.
?) S. a, Adolf Weber, Allgemeine Volkswirtschaftslehre. München 1928, S. 407.
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