auf dem Wege der Notenemission. Eine Rückerstattung der Vorschüsse
erfolgte in den ersten Kriegsjahren mitunter aus dem Erlöse der Kriegsanleihen.
Keine Zentralnotenbank der Welt befindet sich so im Mittelpunkt der
staatlichen Finanzverwaltung, wie die Bank von England. An der Spitze
der Kassenverwaltung steht das leitende Organ des englischen Finanzwesens,
das treasury department, dessen Aufgabe es vor allem ist, für
ein stetes Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben Sorge zu tragen.
Jedes Zentralamt der Verwaltung eines besonderen Einnahmezweiges besitzt
ein Konto bei der Bank von England, auf das es alle eingehenden
Gelder einzahlt. Auf einem seit 1834 von der Bank unter dem Namen
„His Majesty’s Exchequer“ geführten, mehrere Unterabteilungen besitzenden
Konto werden die gesamten Staatseinnahmen verbucht und die für
den Staat geleisteten Ausgaben zur Last geschrieben. Die Bank besorgt
sämtliche Finanzgeschäfte des Staates, die Kassenführung, wie die Staatsschuldenverwaltung.
‚Zur Erlangung der herrschenden Stellung der Bank
von England am Geldmarkt hat diese Verwaltungstätigkeit für den Staat
nicht unwesentlich beigetragen.
Die enge Verbindung, die in Deutschland zwischen Reich und Reichsbank
bestand ?), ist durch das Autonomiegesetz von 1922 und das Bankgesetz
von 1924 beseitigt worden. Die früher für die Deutsche
Reichsbank bestehende Verpflichtung, die Kassengeschäfte
für das Reich zu führen, ist in Wegfall gekommen. Die Reichsbank
braucht jetzt ihre Kassen-, Giro- und sonstige Einrichtungen für die
Reichsbehörden nur noch in dem Umfange zur Verfügung zu stellen, wie
sie es für ihre sonstige Kundschaft zu tun pflegt. Die Kreditgewährung
beschränkt sich auf Betriebskredite bis zu 100 Millionen RM,
höchstens aber für 3 Monate, Der Deutschen Reichspost und der. Deutschen
Reichsbahn dürfen Betriebskredite bis zum Höchstbetrage von
200 Millionen RM für beide Unternehmungen zusammen gewährt werden.
Die Deutsche Reichsbank stellt bei der Unterbringung . Deutscher
Reichsanleihen dem Reich ihre Dienste ebenfalls zur Verfügung, indem
1) Die Deutsche Reichsbank diskontierte in der Vorkriegszeit dem Reich in weitgehendem
Maße Schatzwechsel. Karl Kimmich (Die finanziellen Beziehungen
zwischen Staat und Notenbank a. a. O. S. 27) urteilt hierüber: „Diese
Schatzscheindiskontierung ist heute in eine Pumpwirtschaft ausgeartet, wie ich sie
Künlich ausgedehnt in Staaten mit geordneten Finanzen nicht wieder habe finden
Önnen.‘“
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