Full text : Bankpolitik (2.1930)

scheine der Staatsanleihen ein; im Jahre sind dies etwa
40 Millionen Stück im Betrage von rund 600 Millionen $.

2. Gewinnbeteiligung des Staates.

Die Notenbanken arbeiten nicht auf einen Gewinn hin und
werden nicht in diesem Sinne verwaltet; sie haben höhere Aufgaben zu
erfüllen. Trotzdem erzielen sie oft recht erhebliche Überschüsse.
Für die Erteilung des Notenprivileges haben sich die Staaten Gegenleistungen
 ausbedungen. Liefen früher die Forderungen des Staates auf
Darlehen hinaus, so spielt heute eine prozentuale Gewinnbeteiligung die
Hauptrolle. Daneben kommen noch, wie wir bereits gesehen haben, Dienstleistungen
 an den Staat und Erfüllung gewisser Forderungen im Interesse
der Allgemeinheit in Betracht, wie z. B. Errichtung einer bestimmten Anzahl
 Zweiganstalten, wobei mitunter auch die Plätze vorgeschrieben wer-Jen.
 Die Forderungen des Staates sind berechtigt, da die Gewinne der
Notenbanken zum größten Teil aus dem Notengeschäft stammen.
Bei reinen Staatsbanken fallen die Reingewinne, nach Rückstellungen
für Reserven oder für besondere Zwecke, im vollen Betrage der Staatskasse
 zu. Bei gemischten Banken erfolgt die Verteilung nach einem mitunter
 recht komplizierten Schlüssel. Das Streben der Staaten geht dahin,
 den Verteilungsschlüssel zu ihren Gunsten zu verbessern, so neuerlings
 in Deutschland und in Österreich.
Am günstigsten steht in dieser Beziehung heute wohl die Bank von
England da. Sie hat für ihr, allerdings sehr eingeschränktes Notenrecht
 und für Befreiung der Stempelsteuer auf ihre Noten jährlich
180 000 £ an den Staat zu zahlen. Eine weitere kleine Bürde, die die „old
lady of Threadneedle Street“ zu tragen hat, ist die alte Staatsschuld in
Höhe von 11015 100 £, die aber mit 2% % verzinst wird.
In Frankreich hat die Art der Abgaben mehrfach gewechselt,
Es sind, abgesehen von sonstigen Dienstleistungen, erhebliche Beträge,
lie die Bank laufend an den Staat zu leisten hat. Auch die sehr erheblichen
 Gewinne aus dem Goldvorrat, die die Bank infolge der Entwertung
bei der Stabilisierung erzielt hat, sind in Frankreich, ebenso wie ein
nalbes Jahr vorher in Italien, dem Staate zugefallen.
Im übrigen sei hinsichtlich der Gewinnbeteiligung auf das bei den
einzelnen Notenbanken Gesagte verwiesen.

709
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.