Full text : Bankpolitik (2.1930)

yebend das allgemeine Wohl; Rücksichten auf Gewinn bestimmen niemals
 ihre Handlungsweise. -
Für die Verstaatlichung, wie man sie auch in Deutschland öfters forlert,
 wird als Hauptgrund geltend gemacht, die Anteilseigner erhalten
Gewinne, die der Allgemeinheit zukommen müßten, da sie zum größten
Teil dank des Notenprivilegs erzielt seien.
In Kriegszeiten kann ein Privatinstitut eine große finanzielle
Stütze des Landes sein. Dies‘ hat die Preußische Bank vor allem 1866
and 1870/71, die Bank von Frankreich 1870/71 bewiesen. Gegen eine
Staatsbank jedoch, die, wie Rußland zeigt, meist nur eine Zweigabteilung
des Finanzministeriums ist, wird im Kriegsfalle von vornherein ein
gewisses Mißtrauen bestehen, weil der Staat voraussichtlich der Bank
große Mittel entziehen wird, was eine starke Verschlechterung der Notendeckung
 zur Folge haben müßte. Das gemischte System, wie wir es in
Deutschland bis 1921 hatten, ähnelte insofern dem System der reinen
Staatsbank, als dem Reich die oberste Leitung der Bank zustand und die
Reichsbankleitung an die Weisungen des Reichskanzlers gebunden war.
Im andern Falle wäre vermutlich ein erheblicher Teil der Mittel für die
Kriegsfinanzierung durch rechtzeitig aufgelegte Steuern, nicht‘ durch
Ausgabe von Noten beschafft worden.
Schon 1584 wies der Senator Contarini in einer Rede, die sich
gegen die Monopolisierung des Bankwesens in Staatshände richtete, darauf
 hin, daß der Irrtum sehr nahe liege, „daß man in der Bank mit einem
Federzuge für sich und seine Freunde Geld schaffen könne .... Leidet
der Kredit der Staatsbank, so wird auch der allgemeine Staatskredit nicht
unbeschädigt bleiben“. Selbst Adolph Wagner, der stets für die
Verstaatlichung möglichst vieler Wirtschaftsbetriebe eingetreten ist,
hatte gegen Verstaatlichung der Reichsbank zahlreiche Bedenken: „Die
nähere Verauickung mit den Finanzangelegenheiten, die ganze Geschichte
 des Bankwesens zeigt uns, daß wir gegen reine Staatsbanken
loch manche berechtigte Einwände erheben müssen 1).“ Die Erhaltung
der Selbständigkeit der Bank gegenüber dem Staat ist ein sehr wesentliches
 Argument gegen die Verstaatlichung.
Noch ein anderes, nicht unwesentliches Moment spricht gegen eine
Staatsbank: Im Falle einer feindlichen Invasion kann bekanntlich der
Feind die Mittel einer mit Staatskapital betriebenen Reichsbank nach
1} Stenographischer Bericht der Bank-Enquete 1908, S. 19.

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