Full text : Bankpolitik (2.1930)

Münzen einschmolzen und solche von leichterem Gewicht ausgaben und
dadurch die Valuta verschlechterten, verbot die Stadt den Kassiers die
Ausübung ihrer Tätigkeit und errichtete unter städtischer Garantie 1609
sine öffentliche Bank.
Wie bei den Banken in Genua, Venedig und Mailand, bildete auch bei
der Bank von Amsterdam (Amsterdamsche Wisselbank) das Depositen-
 und Giro-(Umschreibungs-) Geschäft die Grundlage. Die Bank war
dennoch keine Nachbildung der alten italienischen Banken, unterschied
sich vielmehr von diesen wesentlich dadurch, daß sie die Gelder nicht
auslieh. Weil sie nur das reine Girogeschäft neben dem Wechselgeschäft
trieb, wurde sie eine Stütze und ein Rettungsanker für den Handel.
Die Bank von Amsterdam nahm Barren edlen Metalls, sowie einheimische
 und fremde Münzen (Scheidemünzen ausgenommen), ohne
Rücksicht, ob sie vollwichtig waren oder nicht, als Depositum an und
schrieb dem Einleger den auf Grund des Metallwertes sich ergebenden
Betrag gut. Diese Gutschrift in der Währung der Bank wurde Bankgeld
 oder Bankogeld genannt und erhielt für alle größeren Zahlungen
 Zwangskurs, Da die Bank nur die guten Stücke der Landesmünze
als Norm nahm, so notierte das Bankgeld, das im Grunde doch nur Landesgeld
 war, stets einige Prozente höher als dieses. Durch dieses Bankgeld
wurde die Kaufmannschaft von den Wertschwankungen der verschiedenen
Münzsorten nicht berührt.
Alle auf Amsterdam gezogenen Wechsel im Betrage von 8300 Gulden
und mehr mußten in diesem Bankgelde gezahlt werden. Dadurch war
jeder, der als Bezogener eines solchen Wechsels erschien, d. h. fast jeder
Kaufmann, genötigt, über Bankgeld verfügen zu können, mit anderen
Worten ein Guthaben bei der Bank zu besitzen. Für die Eröffnung einer
Rechnung in den Bankbüchern (eines „Foliums“) waren 10 Gulden Bankgeld
 zu entrichten, für jedes weitere Folium 3,15 Gulden. Eine Abschreibung
 bis zu 800 Gulden kostete 1/,g, über 300 Gulden !/; Gulden.
Wer den Auftrag gab, mehr abzuschreiben, als er tatsächlich besaß, mußte
25 Gulden Strafe zahlen.
Neben dem Girogeschäft betrieb die Bank den Edelmetallhandel und
das Lombardgeschäft, Für hinterlegte Gold- und Silberbarren gewährte
sie bis zu 95% des Metallwertes Darlehen, für die auf 6 Monate eine
Provision von X-—%4% % zu zahlen war. Erfolgte nach dieser Zeit nicht
die Einlösung des Pfandes, so fiel es an die Bank, die hieraus alljährlich
ziemlich erhebliche Gewinne zog.

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