Full text : Bankpolitik (2.1930)

Die erste große Bank war die nach dem Muster von Amsterdam im
Jahre 1619 errichtete Hamburger Bank. Die engen Beziehungen
zwischen den in Hamburg ansässigen Niederländern und jenen in der
alten Heimat hatten von der Amsterdamer Einrichtung bald an die Elbe
Kunde gebracht*!). Da auch hier die Münzverhältnisse ähnlich wie dort
waren, entschloß man sich, das Amsterdamer Vorbild nachzuahmen.

Die Verwaltung der Bank erfolgte durch ein Mitglied des Rates
und zwei aus der Bürgerschaft gewählte Personen, nach Maßgabe des
Banko-Mandats vom 20. Februar 1619, dessen Hauptbestimmungen sind:

l. Die Stadt haftet für allen Schaden, der bei der Bank durch Feuer
oder Diebstahl entsteht.
3. Alle über 400 Mark Lübisch-Kurant lautenden Wechsel müssen in
der Bank bezahlt werden; Anweisungen auf Geld außerhalb der
Bank sind verboten.
3. Der Bankfonds besteht aus Spezies, anderen Geldsorten, Stadtmünze
 und fremdem, ungemünztem Gold und Silber, deren Wert
dem Erbringer gutgeschrieben wird.
4. Die Bank ist stets verpflichtet, jederzeit jedem Interessenten sein
volles Guthaben auszuzahlen.

Wie die Bank von Amsterdam, betrachtete es auch die Hamburger
Bank als eine ihrer Hauptaufgaben, der durch Beschneidung (Auskippen)
und Leichterprägung erfolgten Verschlechterung des Münzwesens, „durch
Jie der Warenhandel und das Wechselgeschäft aus Hamburg vertrieben
werde“, Einhalt zu tun. Ein Konto konnte ursprünglich nur in der Weise
aröffnet werden, daß man sich, mit Bürgerschein versehen, zwischen 12
und 1 Uhr mittags im Versammlungszimmer der Bankbürger meldete und
Münzen oder Silber in anderer Form einbrachte oder sich eine Summe
von dem Konto eines anderen übertragen ließ. Weitere Guthaben wurden
in gleicher Weise erworben.
Über die Summen konnte durch Barabhebungen oder durch Umschriften
verfügt werden. Zur Bewirkung der Umschreibungen mußte der Kontoinhaber
 oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter dem Bankbuchhalter
persönlich einen Bankzettel aushändigen, der folgenden Wortlaut hatte:

1) S. Ernst Levy von Halle, Die Hamburger Girobank und ihr Ausgang.
Berlin 1891.

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