Full text : Bankpolitik (2.1930)

Ein letzter Versuch wurde gemacht, indem am 16. Dezember 1764 eine
Versammlung nach der Berliner Börse einberufen wurde, an der Kaufleute
 aus Berlin, Breslau, Hirschberg, Stettin, Colberg, Magdeburg und
Halberstadt teilnahmen. Die Deputierten erklärten aber wiederum, sie
erblicken in einem ‚Unternehmen, das so viele fremdartige Geschäfte
betreibe, eine Gefahr; der Kredit der Bank müsse bei einer so komplizierten
 Vereinigung von Bank- und Warengeschäften leiden. Vor allem
fürchteten sie wohl aber, daß die geplante Gesellschaft infolge ihrer ausgedehnten
 Vorrechte den Privathandel in hohem Maße beeinträchtigen
werde. Um die Deputierten auch in dieser Beziehung zu beruhigen, befahl
ler König sie zu einer Konferenz ins Schloß.
Als es trotz alledem nicht gelungen war, Zeichnungen von wenigstens
einer Million Taler zu erreichen, ließ der König das Calzabigische Projekt
fallen. Der Vorschlag der Kommission, anstatt der einen großen Unternehmung
 zahlreiche kleine Gesellschaften zu gründen, deren jede einen
besonderen Geschäftszweig pflegen sollte, wurde im Januar 1765 angenommen.
 Es entstand die Emdener Heringsfischereigesellschaft, die
Seehandlungs-Sozietät und, durch Edikt vom 17. Juni 1765, die
„Kegl. Giro- und Lehnbank in Berlin“, die nicht, wie Calzabigi vorgeschlagen,
 Zettel-, sondern Girobank wurde. Die Bank war reine Staatsbank.
 8 Millionen Taler sollte sie vom Staat als Grundkapital erhalten.
Tatsächlich wurden ihr jedoch nur 400000 Taler überwiesen. Dafür
ging sie die Verpflichtung ein, die Überschüsse an den Staat abzuführen
und dem Staat Rechnung zu legen.

Drei Geschäftszweige sollte die Bank betreiben: Giro-, Diskont- und
Lombardgeschäft, Diskont- und Lombardkontor bildeten zusammen die
Lehnbank.
Wie die Girobanken in Amsterdam und in Hamburg, so hatte auch die
Kgl. Giro- und Lehnbank ihr eigenes Bankgeld, ihre eigene Rechaungsmünze.
 Im Artikel 1 ihres Reglements vom 17. Juni 1765 heißt
es: „Alle Bücher dieser Banco sollen in Pfunden, deren jedes 30 Groschen
enthält, geführt werden. Der immerwährende Bestandteil eines solchen
Banco-Pfundes soll 25 °/, mehr Wert erhalten als unsere Friedrichsdor,
welche zu 21 Karat 9 Grän ausgemünzt sind, und deren 35 Stück 1 Mark
enthalten, solchergestalt, daß 4 Pfund Banco unveränderlich einen Friedrichsdor
 ausmachen.“ Bereits 1766 erfolgte jedoch eine Änderung, indem
 das Bankpfund in 24, anstatt in 30 Groschen (ä 12 Banko-Pfennige)

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