eingeteilt wurde und nicht nur gegen Gold (4—=1 Friedrichsdor), sondern
auch gegen Silber (100 Pfund — 131*/, Taler Kurant) einen festen
Kurs erhielt.
Nach Banko-Pfunden sollten alle in Berlin und Breslau — auch in
Breslau war am 1. Oktober 1765 eine Kgl. Giro- und Lehnbank errichtet
worden — ansässigen Kaufleute rechnen und in dieser Geldeinheit ihre
Bücher führen. Art. 3 des Reglements vom 29. Oktober 1766 sagt dann
weiter: „Alle Wechselbriefe, die über 100 Reichstaler sind und von unseren
Untertanen oder Einwohnern zu Berlin oder Breslau an die Order eines
unserer Untertanen, auf einen Fremden gezogen und ausgestellt werden,
sollen sämtlich in Banko-Pfunden lauten und durch unsere Banken bezahlt
werden. Handelt jemand dagegen, so soll er so viel Strafe geben, als
der Belauf des oder der Wechselbriefe ausmachet, die er auf andere Weise
verfasset und außer unseren beiden Banken bezahlet hat. Von diesen
Strafgeldern soll die Hälfte dem Angeber, die andere Hälfte unserer
Invalidenkasse anheimfallen.“
Bankgeld konnte durch Einzahlung von Gold- oder Silbermünzen oder
durch Diskontierungen oder Lombardierungen erworben werden. Bar eingezahltes
Geld konnte am nächsten Tage nach Abzug von 1!/, 9 Provision
wieder abgehoben werden,
Der Giroverkehr war ziemlich kostspielig. 1766 trat eine Ermäßigung
der Gebühren ein. Für das erste, aus 20 Posten bestehende Folium wurden
4, für jedes weitere Folium 1 Banko-Pfund berechnet. Am Ende des
Jahres wurde das letzte Folium, wenn auch nur ein Posten auf ihm stand,
für voll gerechnet. Jede Übertragung kostete also immer noch durchschnittlich
etwa 1'/, Groschen.
Durch Edikt vom 29, Oktober 1766 erhielt die Bank das Recht der
Notenausgabe. Diese sollten nur in Berlin ausgegeben werden, „und von
da aus dann in dem ganzen Bezirk und Umfang unserer Länder roulieren,
Sie sollen auf den Inhaber oder Vorzeiger lauten, sodann numeriert,
auch unter gehöriger Vorsicht auf besonders hierzu verfertigtes
Papier, in Kupfer gestochen, mit verschiedenen Zieraten, und einem besonderen
Stempel versehem ....... und auf 10, 20, 50, 100, 500 oder
1000 Banko-Pfunde lauten.“ Die Noten sollten neben den Gold- und
Silbermünzen umlaufen, durften jedoch niemand, der bares Geld zu
fordern hatte, aufgedrängt werden.
Im Anschluß an die Bank wurde, mit Unterstützung des Königs, unter
der Firma Ph. Clement & Co. ein Bankgeschäft errichtet, das die Ver-Or