Full text : Bankpolitik (2.1930)

Giro- und Zahlungsverkehr, diskontierte Wechsel und gab Kassenscheine
zu 100, 200, 300, 500 und 1000 Talern aus. Durch Verordnung vom
5. Dezember 1836 wurde der Bank, wie allen öffentlichen Anstalten, dieses
Recht der Notenausgabe wieder genommen, Man hielt es für zweckmäßig,
nur eine Art von Papiergeld im Lande zirkulieren zu lassen, und die
Anfertigung, sowie die Verfolgung der Fälschung des Papiergeldes einer
einzigen Behörde anzuvertrauen.
In Bayern wurde 1834 die Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank in München als reine Aktienbank mit 10 Millionen Gulden
 ohne staatliche Beteiligung gegründet. Ihr war das Recht verliehen,
zunächst 8 und seit 1866 12 Millionen Gulden Noten auszugeben.
In Sachsen trat 1839 die Leipziger Bank als Privatinstitut ins
Leben. Sie hatte zwar das Recht der unbeschränkten Notenemission, ihr
Notenumlauf war aber gering. Wie die Bayerische Hypotheken- und
Wechselbank, stand auch sie unter ständiger Staatsaufsicht.
Den zahlreichen Wünschen, in den Provinzen Banken mit privatem
Kapital zu errichten, die das Recht der Notenausgabe besitzen sollten,
kam man in Preußen, zum Teil infolge der Ereignisse von 1848, schließlich
 nach. Am 15. September 1848 wurden Normativbedingungen
erlassen, in denen im Prinzip gestattet wurde, zur Unterstützung von
Handel und Gewerbe, in den Landesteilen, in denen nach dem Ermessen
der Regierung ein Bedürfnis vorhanden sei, „Privatbanken mit der Befugnis
 zur Ausgabe unverzinslicher Noten“ zu errichten. Jedoch sollte der
Gesamtbetrag der von diesen Banken auszugebenden Noten 7 Millionen
Taler nicht übersteigen ?!). Das Kapital der Bank durfte nicht mehr als
1 Million Taler betragen, die Noten sollten nur auf Beträge von 10, 20,
30, 100 oder 200 Taler lauten und mußten mindestens zu !/, durch bares
Geld, zu */, durch Diskonten, für den Rest durch gute Wertpapiere oder
Darlehnsforderungen gedeckt sein. Der Staat sollte zwar die Oberaufsicht
über die Banken ausüben, jedoch keinerlei Verantwortung übernehmen.
Die Konzession wurde vorerst auf 10 Jahre erteilt.

1) In dem Immediatbericht der Minister Hansemann und Milde heißt es: „Es läßt
sich nicht wohl eine bestimmte Grenze angeben, innerhalb welcher dergleichen Noten
ohne Nachteil für den öffentlichen Kredit und für die Zirkulation überhaupt auszegeben
 werden können. Wenn wir nun von der Ausgabe unverzinslicher Privatnoten
 innerhalb jenes Betrages keinen Nachteil besorgen zu dürfen glauben, so kann
doch auch die Gesamtsumme nicht wohl niedriger angenommen werden, wenn dem
Bedürfnis aller Landesteile vorgesehen werden soll.“

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