Das Privileg kann der Bank zuerst nach 15, dann immer nach
10 Jahren auf jedesmalige einjährige Ankündigung genommen und Rückzahlung
des eingeschossenen Betrages angeordnet werden.
Der Gewinn wird in folgender Weise verteilt: Anteilseigner und Staat
erhalten für ihren Einschuß 3!/, °/,. Von dem Rest wird !/, zur Bildung
eines Reservefonds verwendet, Der dann noch verbleibende Betrag wird
zur Hälfte an die Anteilseigner, zur Hälfte an den Staat verteilt.
Die Oberaufsicht führt ein Kuratorium, das aus dem Präsidenten
des Staatsrates, dem Justizminister, dem Finanzminister, dem Präsidenten
des Handelsamts und einem fünften, vom König ernannten Mitgliede
besteht. Die Leitung erfolgt durch einen vom Staate besoldeten Chef
und ein diesem unterstelltes, aus einem Präsidenten und 5 Mitgliedern
bestehenden Hauptbank-Direktorium.
Die Anteilseigner haben ihre Vertretung in der Versamm-Ilungder
Meistbeteiligten, Es sind das diejenigen 200 Personen,
die nach den Stammbüchern der Bank am Tage der Berufung der Generalversammlung
die größte Anzahl Bankanteile besitzen.
Die Versammlung der Meistbeteiligten wählt den aus 15 Personen bestehenden
Zentralausschuß, der monatlich einmal zusammentritt,
am Bericht über die Tätigkeit der Bank zu empfangen, und in wichtigen
Angelegenheiten vom Direktorium befragt werden muß. Zur Ausübung
der fortlaufenden speziellen Kontrolle wählt der Zentralausschuß aus
seiner Mitte 3 Deputierte und ebensoviel Stellvertreter. Diese sind
berechtigt und verpflichtet, in den Geschäftsstunden und im Beisein eines
Mitgliedes des Hauptbank-Direktoriums von dem Gange der Geschäfte
überhaupt, sowie von den gemachten Geschäften spezielle Kenntnis zu
nehmen, die Bücher und Portefeuilles der Bank einzusehen und den
monatlichen ordentlichen, sowie den außerordentlich abzuhaltenden
Kassenrevisionen beizuwohnen.
2. Anfänge des deutschen Notenbankwesens,
Im Jahre 1766 bereits hatte die Kgl. Giro- und Lehnbank das Privileg,
Noten auszugeben, erhalten. Der durchschnittliche Umlauf betrug aber,
wie wir gesehen haben, nur etwa 3/, Millionen Taler. Nachdem 1806 die
Notenemission gänzlich eingestellt worden war, wurden in der Zeit von
1820-—1836 Bankkassen- (Depositen-) Scheine ausgegeben. 1846 wurde
die Preußische Bank eine eigentliche moderne Notenbank mit dem
Recht, 21 Millionen Taler Noten zu emittieren.
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