Großbritannien
Nachgeordnete
Verwaltungseinheiten
Gemeinden
253 Städte (Municipal
Boroughs)
28 Hauptstädtische Be-
zirke
‘Metropolitan Boroughs)
' City of London
779 Städtische Bezirke
(Urban distriets)
348 Ländliche Bezirke (urr
diatriete)
Diese umfassen:
12 801 selbständige
Kirehsniele
— 572
Staatliche Bezirksverwaltung
roßere Rıadte erLalten auf Antrag eine eigene
» Quarter Sessione bzw. einen +Recorder«t, Sie
vählen auch einen eigenen »Coroner«
‚e Städte und auf Antrag die großen städtischen
lezirke verfügen über eine eigene »Petty
sessione. An ihre Stelle tritt in den Städten
neist der juristisch vorgebildete besoldete
”olizei-Kinzelrichter (Stipendiary Magistrate)
ie City of London hat eigene Polizeigerichte
Police Courts) im Mansion House unter dem
'‚ord Mayor und in der Guildhall unter einem
‚lderman
Noch: Staatliche Bezirksverwaltung und
ET
Selbstverwaltung
Organe
jeschlußfassung:
Stadträte (wie bei Stadtgrafschaften)
"erwaltung:
ıusschüsse des Rates für die einzelnen Verwaltung”
zweige
"erwaltungsstab:
‚rn der Spitze Stadtsekretär (Town Clerk), meist
Jurist
‚eiter der Dezernate:
1. Kämmerer
Stadtarzt als Vorstand des Gesundheits- und
Wohnungswesens, hat unter oder neben Sn
Sanitäts- und Gewerbeinspektoren als .Or£*
des gesundheitspolizeilichen Dienstes
}. Stadtbaumeister (besonders für Tiefbau)
\. Stadtschulrat
“, Die verschiedenen Leiter der städtischen Zn
riebe (des Friedhofwesens, der Feuerwehr "9
Zeschlußfassung: hend
'tädtischer oder ländlicher Distriktsrat, best near)
aus Chairman (gleichzeitig ex offeio Friedensri€
und Councellors. Mandatsdauer: 3 Jahre
orwaltung:
Distriktsrat bzw. seine Ausschüsse
arwaltungsstab:
n der Spitze Sekretär des Bezirks
Iauptdezernenten:
. Kassenrendant
” Distriktsarzt
Gesundheitsinspektor
MNistriktsbaumeister . setsschül“
/enn über 20 000 Einwohner, 1 Distr!
at
> Verschiedene (wie bei Städten) ri in
ı 7200 Kirchspielen bestehen Kirchspiel "ger
5601 Kirchspielversammlungen (niert
yahlfähigen Einwohner). Nur 6580 Kirc® u ADA0t
ind 380 Kirchspielversammlungen haben A
virtschaftliches Eigendasein.
+
Gebietskörperschaften (nur England und Wales)
AED
Local Authorities) .
Aufgaben
Öbligatorisch:
1. Allgemeine Verwaltung und Polizei: Maß- und Gewichtswesen,
Geburtenregister, Wahlbehörden in gewissen Städten . Ve .
Städte über 20000 Einwohner Kriminalpolizei und Sicherheitspolizei (uni-
formiert)
Bildungswesen: Elementarunterricht in Städten über 10000 Einwohner
3. Wohlfahrtswesen: Gesundheits- und Wohnungspolizei 2
Nahrungsmittelkontrolle (nur Städte mit besonderer Polizei)
Wöchnerinnen- und Kinderfürsorge .
Mitwirkung bei Armenfürsorge und der Durchführung der Alters-, Witwen-
und Waisenversicherungsgesetze .
Neuaufbau ungesunder Wohnungsviertel, Bereitstellung von Arbeiterwohnunger
Registrierung von Kriegsverletzten, Mitwirkung bei Gewährung von Kriegs-
renten und Kriegspensionen
Wirtschaft und Verkehr: Verkehrspolizei
Sim und Wege, soweit nicht klassifiziert und von der Grafschaft unter-
ten
Bebauungs- und Fluchtlinienpläne, Baupolizei
Bereitstellung von Land für Siedlungszwecke
Gewerbepolizei. Lizenzerteilung und Registrierung besonderer Gewerbezweige
aus gesundheits- und gewerbepolizeilichen Gründen, Schutz des jugendlichen
Ladenpersonals
Allgemeine Finanzverwaltung: Mitwirkung bei der Steuerveranlagung,
Steuererhebung
), Anstalten: Kanalisierung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Friedhöfe
'akultativ:
Srlaß von Verordnungen, insbesondere Polizeiverordnungen durch Town-Counci
(Vgl. unter Grafschaft)
3ei Annahme von Adoptive Acts folgende Aufgaben:
Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerke, Märkte, Straßenbahnen, Parks, Bäder, Spiel-
Plätze, Büchereien, Landmeliorationen usw,
)ie Londoner hauptstädtischen Bezirke haben im wesentlichen die
Stellung von Distrikten innerhalb der Grafschaft, City viela Privilerien
Wie bei Städten
üs fallen weg: Polizei — Alters-, Witwen- und Waisenversicherung — Elementar-
Unterricht — Maß- und Gewichtswesen . . nn
Gewisse gewerbepolizeiliche Aufgaben, z. B. Gift-, Exnplosionsstoffpolizei usw.
Vie Städtische Bezirke
*8 fallen weg:
Wege und Straßen
Bebauungs- und Fluchtlinienpläne ;
Xriegsverletrtanraoistrie rn ne
ns ; keine Paolizeiver-
Weitere Beschränkung der gewerbepolizeilichen Aufgaben; kein
So
rdnungsgewalt = ijva Aufgahen
Wolieatarisch: Siedlungswesen., Sonst nur fakultative
Großbritannien
Finanzwirtschaft
(Finanzausgleich und Finanzkontrolle)
5. Verwaltungseinnahmen und Betriebs-
überschüsse
6. Schuldenaufnahme nur gestattet auf
Grund allgemeiner oder spezieller gesetz-
licher Ermächtigung; bei allgemeiner in
der Regel ministerielle Zustimmung not-
wendig. Rückzahlungsfristen werden
durch zuständigen Minister festgesetzt.
Tilgung zwischen 30 und 80 Jahren.
Höhe der Schuldenaufnahme zum Teil
auf ein Vielfaches des Steuerveran-
Jagungswertes zu den Local Rates in-
lem betreffenden Verband beschränkt
IT Rechnungsiegung und Reochnungs-
führung gesetzlich vorgeschrieben
Die Rechnungen der Grafschaften und
aller Gemeinden mit Ausnahme der
Städte werden in ihrer Gesamtheit von
Bezirksprüfern, die dem Gesundheits-
minister unterstehen, geprüft. Bei den
Städten erstreckt sich das Recht des
Staates zur zwangsmäßigen Prüfung nur
auf die Abrechnungen für jene Verwal-
tungszweige, für die staatliche Suh-
ventionen gegeben werden
98 Zweckverbände Vver-
schiedener Art, beson-
Jers: Hafensanitäts-,
IJospital-, Straßen-
:einigungs-, Wasser-
zersorgungsverbände
jerdem:
227 Friedhofsbehörden
3amerkungen
ie Kosten des friedensrichterlichen Dienstes
ı8w. trägt der Selbstverwaltungsverband, inner-
1alb dessen die Behörden tätig sind
syK6
LE Bezilt,
Verden die größeren Städte bzw. städtinO NER rung
auf Grund besonderer Verleihung für die 008
örgane verschiedener Sondergesetze, weitere B
die Grafschaft zuständig ist, 80 treten
amte hinzu
"x7]. Stadterafachaften
det die Erfüllung ei i i iten eines Selbstverwal
einer obligatorischen Aufgabe von se
SS Verhandes nicht statt, 80 erfolgt ihre Zwangsetatisierung durch As ln
ni Minister, bei den der Grafschaft untergeordneten Verbänden A de Vor
an kane der Grafschaft, die hinsichtlich gewisser Aufgaben n06:
Tänkte Aufsichtsrechte besitze