Full text : Lage und Entwicklung der landwirtschaftlichen Grossbetriebe in den östlichen Landesteilen

ERLÄUTERUNGEN

1. Bonitätsgruppen;
Eigenbetriebe: I = 0-40 %, II = 41—60 %, II = 61—70 %,
IV = über 70 % Verschuldung, gemessen am Gesamtvermögen.
Pachtbetriebe: 1 = 0-30 %, II = 31—50 %, II = 51-70 %,
IV = über 70 % Verschuldung, gemessen am Gesamtvermögen,
Bei den Ortstaxen ist zur Kennzeichnung der mit mehr als 100 % verschuldeten
 Eigen- und Pachtbetriebe die Bonitätsgruppe V eingeführt.

2. Gesamtvermögen:
a) in den Verschuldungserhebungen.
Das Gesamtvermögen setzt sich bei den Eigenbetrieben aus dem berichtigten
 Wehrbeitragswert als Maßstab für das im landwirtschaftlichen Betrieb
 festgelegte Vermögen zuzüglich den mit diesem nicht verbundenen
sonstigen Vermögenswerten der Eigentümer zusammen.
Bei den Pachtbetrieben setzt sich das Gesamtvermögen aus den von den
Kreditgebern ermittelten Krisenwerten für das tote, lebende Inventar und
Superinventar sowie dem Feldinventar zuzüglich den sonstigen Vermögenswerten
der Pächter zusammen.

b) in den Ortstaxen.
Bei den Eigenbetrieben wird zur Ermittlung des landwirtschaftlichen
Vermögens der berichtigte Wehrbeitragswert durch den der Gütermarktlage
angepaßten Krisenwert ersetzt.
Bei den Pachtbetrieben ist die Errechnung des Gesamtvermögens grundsätzlich
 die gleiche wie bei den Erhebungen.

3.

Großbetriebe: Als Großbetriebe werden Betriebe mit mehr als 100 ha Gesamtfläche
 angesprochen.
Diese Definition ist als statistischer terminus technicus übernommen.

4. Hypothekarschulden: Unter hypothekarischen Schulden sind nur echte
Realkredite, Renten, Ausgedinge und Reallasten zusammengefaßt, dagegen
nicht Sicherungshypotheken für Personalkredite und Eigentümergrundschulden.
Normal- und Krisenwert sind die für das landwirtschaftliche Vermögen der
Eigentümer bzw. Pächter ermittelten Taxwerte. Der Normalwert stellt den bei
freiwilliger Veräußerung des Eigentums oder freiwilliger Zession der Pachtung
unter den gegenwärtigen Verhältnissen des Güter- oder Pachtmarktes erzielbaren
 Erlös dar. Der Krisenwert erfaßt den bei einer im Falle der Überschuldung
 notwendigen Liquidation mit Sicherheit zu erwartenden Erlös.

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