Die Verschiebung innerhalb der Bonitätsgruppen.
Die mehr oder minder starke Schuldenzu- oder -abnahme machte
eine Umgliederung der Betriebe nach Bonitätsgruppen zum 30. Juni
1929 notwendig. Die im ganzen abgleitende Tendenz der Betriebe
wird auch hier deutlich: die folgenden Tabellen und graphischen
Darstellungen zeigen in den einzelnen Landesteilen meist eine zahlenmäßige
Verringerung der Betriebe in den Gruppen I und II und eine
Zunahme in den Bonitätsgruppen IH und IV. Aus der Kennzeichnung
der Stammbetriebe, d. h. derjenigen, die bei beiden Verschuldungserhebungen
in die gleiche Bonitätsgruppe eingereiht
werden konnten, wird die im einzelnen vorhandene Gegenentwicklung,
d. h. das Aufsteigen einzelner Betriebe zu einer höheren Bonitätsgruppe,
ersichtlich. Diese erfolgte vornehmlich bei den Betrieben,
die am 30, Juni 1928 zu den geringst verschuldeten einer schlechteren
Bonitätsgruppe zählten und im Wirtschaftsjahr 1928/29 mit gutem
Erfolge, der sich in einer Schuldensenkung ausdrückte, arbeiten
konnten.
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