Full text : Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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sein  der  vielen  Einfamilienhäuser  in  den  Vororten  nicht  berücksichtigen, ­
  sie  bedarf  daher  einer  Berichtigung.  Wird  diese
in  der  Weise  vorgenommen,  daß  entsprechend  der  geringeren
durchschnittlichen  Zahl  der  Mietwohnungen  auf  ein  Grundstück
für  die  Vororte  nur  etwa  die  Hälfte  der  dortigen  Grundstücke
für  die  Uebertragung  in  Anschlag  gebracht  wird,  so  kommt  man
auf  einen  Mietzuschuß  von  rund  250  000  M.  Tatsächlich  hat  die
Zentrale  für  Kriegsfürsorge  in  der  Zeit  bis  1.  April  1915  nach
erhaltener  Auskunft  277  000  M.  für  Mietzuschüsse  verausgabt,
sodaß  unter  allen  Umständen  die  Uebereinstimmung  als  so  gut
bezeichnet  werden  muß,  wie  man  sie  nur  erwarten  konnte.  Denn
ein  auf  Heller  und  Pfennig  stimmendes  Ergebnis  darf  selbstverständlich ­
  nicht  als  Frucht  einer  repräsentativen  Erhebung
erhofft  werden,  nur  eine  ungefähre  Vorstellung  von  der  quantitativen ­
  Bedeutung  der  untersuchten  Erscheinung  will  sie  vermitteln, ­
  eine  solche  aber  glauben  wir  in  der  Tat  in  bezug  auf
den  Mietausfall  gewonnen  zu  haben.
Wie  aber  steht  es  mit  dem  zweiten  Untersuchungsgegenstand, ­
  mit  der  Fälligkeit  von  Hypotheken  und  dem  Zinsenausfall ­
  bei  den  Pfandlasten?  Die  Pfandlast  als  solche,  dies
werden  wir  zunächst  hervorheben  dürfen,  ist  eine  noch  viel
verbreitetere  Erscheinung  als  der  Mietausfall,  sind  doch  nach
Tabelle  V  unter  441  Wohngrundstücken  nur  45,  also  etwa  der
zehnte  Teil,  lastenfrei  gewesen.  Unter  diesen  lastenfreien  Grundstücken ­
  befinden  sich  aber  überdies  die  meisten,  von  der  Erhebung ­
  erfaßten  Einfamilienhäuser,  die  für  den  untersuchten  Zusammenhang ­
  zwischen  Mietzins-  und  Hypothekzinsausfall  bedeutungslos ­
  sind.  Darnach  würde  zu  erwarten,  sein,  daß  unsere
Teilgesamtheit  im  Kleinen  ein  getreues  Abbild  der  hypothekarischen ­
  Belastung  sämtlicher  Alt-Mannheimer  Wohngrundstücke
biete.  Dank  der  von  Stadtrechtsrat  Reitinger  über  Höhe  und
Rang  der  Pfandlasten  des  Alt-Mannheimer  Hausbesitzes  nach
dem  Stand  vom  1.  Januar  1913  im  städtischen  Verwaltungsbericht ­
  für  1912  veröffentlichten  Statistik  sind  wir  in  der  Lage,
die  Berechtigung  dieser  Annahme  genauer  zu  untersuchen.
Einen  Mangel  müssen  wir  freilich  bei  dieser  Nachprüfung  in
Kauf  nehmen:  unser  Erhebungsbogen  hat  leider  nur  die  Höhe
der  Jahreszinsen  der  Hypotheken  verschiedenen  Rangs,  nicht
aber  außerdem  deren  Kapitalbetrag  erfragt,  sodaß  wir  auf  Grund
der  oben  mitgeteilten  Angaben  über  den  früheren  Zinsfuß  der
fällig  gewordenen  Hypotheken  eine  Kapitalisierung  der  erststelligen ­
  Hypotheken  unter  Annahme  eines  Zinsfußes  von  4!/4 0 /o,
der  Nachhypotheken  unter  Zugrundelegung  eines  solchen  von  5°/o
vornehmen  müssen.  Dadurch  wird  ein  gewiß  nicht  ganz  leicht
zu  nehmendes  Moment  der  Unsicherheit  in  unsere  Rechnung
bineingetragen.  Immerhin  wird  von  dieser  Beanstandung  die
folgende  Vergleichung  wenigstens  nicht  betroffen,  die  über  die
Verteilung  der  Wohngrundstücke  nach  ihrer  Belastung  in  der
            
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