Full text: Tote und lebendige Wissenschaft

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Gemeinsamkeitsreife ist vor Hervorbringungsreife, weil 
jede einzelne Wirtschaftshandlung nur als Glied möglich 
ist. Dies ist die letzte und einfachste Begründung des Satzes! 
Wollte man dagegen sagen, daß das jeweils ausgegliederte 
Wirtschaftsganze doch auf die Handlungen der Einzelnen an 
gewiesen ist, so wäre das kein Einwand. Denn diese Handlung 
kann stets nur als eine sich eingliedernde Wirtschaft 
werden, und die jeweils das Handeln setzende Kraft ist 
daher schon keine eigentlich „subjektive" mehr, sondern ent 
stammt dem Eigenleben des Wirtschaftsgliedes, nämlich dem 
„Eigenleben" dessen, was nur darum schon (als Eigenleben) 
ist, weil es in anderen Ganzheiten bereits Glied ward; das 
heißt also: der Einzelne ist nicht mehr Subjekt (autark, selbst 
wüchsig, einzelhaft, selbstsetzend), sondern Glied. Dem kann 
auch nicht anders sein. Denn da das Ganze vor dem Teil ist, 
so ist die Wirtschaftshandlung des Einzelnen in dem Sinne eine 
Tat der Ganzheit, als sie durch und durch gliedhaft sein muß, 
um überhaupt entstehen, um überhaupt wirtschaftliche Wirk 
lichkeit erlangen zu können. Auch wenn diese Wirtschaftshand 
lung zugleich eine umgliedernde (das Ganze umbildende) Art 
hat, ist sie doch nur, sofern das Ganze in ihr lebt. Denn nur 
dadurch, daß das Ganze im Einzelnen enthalten ist, wird dieses 
Einzelne zum Gliede. 
Gegenüber diesem Gedankengange könnte sich der Einwand 
erheben, die Wirtschaft sei doch um der Zielerreichung willen 
da, zuletzt also um der Genußreife willen, das Kapital höherer 
Ordnung sei darum zuletzt nur ein Hilfsmittel der in der Ge 
nußreife gipfelnden Wirtschaft und könne daher nicht den Vor 
rang haben, vielmehr müßte Genußreife vor Gemeinsamkeits 
reife sein. — Dieser Einwand ist darum falsch, weil, wie immer 
wieder zu sagen, der Genußreife-Akt wie jeder andere Wirt 
schaftsakt nur gliedhaft möglich ist, das Ganze, in das er sich 
eingliedern soll, daher schon früher da sein muß, die Gemein-
	        
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